Die neue Grundsteuer C ist eine weitere Variante einer Reform der Grundsteuer in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2019 ebenfalls von der Bundesregierung vorgestellt und sieht vor, dass die Grundsteuer künftig auf der Grundlage der Bodenrichtwerte berechnet wird.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Verkaufspreise von Grundstücken in einer bestimmten Region und werden regelmäßig von Gutachterausschüssen ermittelt. Die neue Grundsteuer C sieht vor, dass die Kommunen diese Bodenrichtwerte verwenden, um den Wert der Immobilie zu bestimmen und somit auch die Höhe der Grundsteuer zu berechnen.
Im Gegensatz zum Grundsteuer Bundesmodell, das auf einer digitalen Berechnung des Werts basiert, würde die neue Grundsteuer C auf einer örtlichen Bodenmarktkenntnis basieren und die kommunale Verwaltungen stärken.
Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein großer Mangel an Wohnraum, was dazu führt, dass die Preise für Grundstücke in diesen Gebieten stark steigen. Einige Investoren nutzen diese Entwicklung aus und kaufen baureife Grundstücke nur auf, um von einer weiteren Wertsteigerung zu profitieren und die Grundstücke anschließend zu einem höheren Preis zu verkaufen. Diese Praxis, auch bekannt als Spekulation mit Bauland, verhindert jedoch, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht.
Um dieses Problem anzugehen, hat die Reform der Grundsteuer auch Regelungen für unbebaute Grundstücke vorgesehen. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, um die Spekulation zu verteuern und die Investoren zu ermuntern, tatsächlich Wohnraum auf den Grundstücken zu errichten. Diese sogenannte Grundsteuer C soll somit einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten leisten.