Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.
Quelle: Bundesverband Rind und Schwein e.V.