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Tierwohlabgabe: Warum das Bundeslandwirtschaftsministerium Bedenken hat

Die Diskussion um eine mögliche Tierwohlabgabe, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Erwägung gezogen wird, stößt auf Kritik. Der Plan, der von Cem Özdemir unterstützt wird, hat jedoch einige Schwachstellen, die bedacht werden müssen.

Aktuell macht ein Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der bei den Regierungsparteien im Umlauf ist, Schlagzeilen. Es beschreibt die Überlegungen zu einer Tierwohlabgabe, die als ein „“ zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung in Deutschland dienen soll. Das BMEL stellt sich eine neue Besteuerung von und Fleischprodukten vor, analog zur Kaffeesteuer, die national auf jedes Kilogramm verkauftes Fleisch und für den menschlichen Verzehr bestimmte Schlachtnebenprodukte angewandt werden soll.

Warum liegt die Entscheidung über eine Fleischsteuer nicht beim BMEL?

Der Vorschlag wirft viele Fragen auf, vor allem, ob er in einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) münden wird. Das BMEL kann Vorschläge machen, wie es möchte, doch ohne Zustimmung des BMF gibt es keinen Gesetzentwurf und keinen Tierwohl-Cent. Finanzminister hatte versprochen, keine neuen Steuern einzuführen, obwohl er bei der Abschaffung der Agrardieselrückvergütung, welche faktisch eine Steuererhöhung für darstellt, ein Auge zugedrückt hat.

Gemeinsamkeiten der Fleischsteuer mit der PKW-Maut

Sollte die Fleischsteuer eingeführt werden, könnte sie ein ähnliches Schicksal wie die PKW-Maut erleiden, noch bevor sie überhaupt umgesetzt wird. Die Steuer soll auch auf importierte EU-Produkte angewandt werden, während die Förderungen nur deutschen Landwirten zugutekommen sollen, was unter EU-Recht verboten ist. Das würde bedeuten, dass z.B. niederländische Fleischproduzenten indirekt die Modernisierung der deutschen Tierhaltung mitfinanzieren würden. Eine Fleischsteuer, die in die Staatskasse fließt, wäre hingegen mit EU-Recht vereinbar.

Unterschiede zwischen dem Vorschlag von Cem Özdemir und dem der Borchert-Kommission

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, bekannt als Borchert-Kommission, schlug ebenfalls eine Tierwohlabgabe vor, die vermutlich als Verbrauchssteuer umgesetzt werden müsste. Die Kommission forderte rechtssichere Verträge mit den Nutztierhaltern über einen Zeitraum von 20 Jahren. Eine solche Verbrauchssteuer würde allerdings zunächst in den allgemeinen Haushalt fließen und nicht direkt den Landwirten zugutekommen. Das bedeutet, dass mehr Tierwohl von der Haushaltslage abhängig wäre und keine Verlässlichkeit böte. Das BMEL-Papier sieht vor, dass das Vorhaben innerhalb von maximal fünf Jahren evaluiert werden soll, was für die Finanzierung neuer Ställe als zu kurzfristig angesehen wird.

Folgen einer Fleischsteuer

Eine Einführung der Fleischsteuer würde vor allem Fleisch verteuern. Da der Verbrauch von Fleisch stark preisabhängig ist, würde eine solche Steuer wahrscheinlich zu einem Rückgang des Fleischkonsums führen. Gleichzeitig würden deutsche Tierhalter zwar mehr staatliche Unterstützung erhalten, aber weniger am Markt verdienen, was die Branche in eine Abhängigkeit vom Staat treiben könnte. Die Zukunftskommission Landwirtschaft betonte, dass neben Tierwohlverbesserungen auch ein sozialer Ausgleich für diejenigen notwendig ist, die sich die teureren nicht leisten können. Das aktuelle Papier des BMEL endet jedoch bei der Diskussion um die Fleischsteuer.

Weitere Probleme mit der Fleischsteuer

Die Problematik der Fleischsteuer ist vielschichtig und reicht von der zusätzlichen Bürokratie, die mit ihrer Erhebung und Verwaltung einhergeht, bis hin zur Frage, wie verhindert werden kann, dass die Steuer den Konsum von billigerem Fleisch mit niedrigerem Tierwohl fördert und den von teurerem Fleisch mit höherem Tierwohl bremst. Doch es gibt bessere Lösungen als eine Fleischsteuer.

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