Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt, der für Diskussionen sorgt. Eine der kontroversen Änderungen betrifft die Formvorschriften für langjährige Pachtverträge. Künftig sollen solche Verträge nicht mehr zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Diese Anpassung zielt darauf ab, die bürokratischen Lasten zu verringern und die Prozesse zu vereinfachen.
Kritik aus der Landwirtschaft
Die vorgeschlagene Regelung stößt jedoch auf deutliche Kritik von Seiten der Landwirtschaft. Udo Hemmerling, Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), äußert Bedenken, dass die Abschaffung der Schriftform zu mehr Komplikationen und Streitigkeiten führen könnte. Er argumentiert, dass sich nach Jahren kaum jemand verlässlich an mündliche Vereinbarungen erinnern könne. Hemmerling plädiert daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelung, die eine schriftliche Form für langfristige Pachtverträge vorschreibt.
Offenheit für digitale Lösungen
Gleichzeitig zeigt sich Hemmerling offen für eine Modernisierung der Formvorschriften, indem von der Schriftform auf die Textform gewechselt wird. Dies würde es ermöglichen, Pachtverträge auch digital, beispielsweise per E-Mail, abzuschließen und könnte einen sinnvollen Kompromiss zwischen Bürokratieabbau und Rechtssicherheit darstellen.
Befürchtungen des Deutschen Bauernverbandes
Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Sorgen bezüglich der Rechtsunsicherheit bei mündlichen Pachtverträgen. Die Gefahr gerichtlicher Auseinandersetzungen bei Unstimmigkeiten sei ohne die schriftliche Dokumentation erheblich höher. Trotzdem begrüßt der Verband andere Aspekte des Entwurfs, wie die Verkürzung des Aufbewahrungszeitraums für Buchungsbelege und die Abschaffung der Hotelmeldepflicht, die insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit Urlaubsangeboten entlasten würden.
Forderungen nach weiterem Bürokratieabbau
Neben den im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen fordert der DBV weitere Schritte zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Dazu gehören Anpassungen in der Steuergesetzgebung, im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz sowie im Bereich der Nutztierhaltung und des Pflanzenschutzes. Ziel ist es, den Betriebsalltag von Land- und Forstwirten zu erleichtern und effizientere Arbeitsabläufe zu ermöglichen.
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Die Abschaffung der Schriftform bei Pachtverträgen könnte zu Rechtsunsicherheiten führen, während andere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung von der Landwirtschaft begrüßt werden. Die Debatte zeigt, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen Vereinfachung und der Sicherstellung von Rechtssicherheit notwendig ist.