In Deutschland sorgt ein Vorschlag der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) für kontroverse Diskussionen. Nach dem Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2023, welches Käufer von Getreide dazu verpflichtet, die Herkunft aus legalem Saatgut zu überprüfen, hat die STV nun eine Registrierungspflicht für Landwirte vorgeschlagen, die Z-Saatgut verwenden. Laut STV sollen diese Landwirte ihre Kaufbelege sowie den Anbauumfang der verschiedenen Fruchtarten offenlegen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf diesen Vorschlag kritisch reagiert. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken äußerte Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen bürokratischen Belastungen, die ein solches Verfahren für die Landwirte bedeuten würde. Krüsken betonte, dass dieses Vorgehen über das hinausgehe, was die aktuelle Rechtslage erfordere, und beschrieb die Maßnahmen als „übergriffig“.
Laut dem Plan der STV soll durch die Registrierung und die anschließende Plausibilitätsprüfung eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die Landwirte von weiteren Rechtsansprüchen seitens der Züchter freistellt. Dies würde auch die Auskunftspflicht der Landwirte gegenüber dem Handel hinfällig machen.
Der Deutsche Bauernverband fordert, dass Landwirte, die ordnungsgemäß Z-Saatgut verwenden oder Nachbau betreiben, nicht durch komplexe und möglicherweise unnötige Prozeduren belastet werden sollten. Der Verband sieht in den Vorschlägen der STV eine potenzielle Gefahr für die Praktikabilität landwirtschaftlicher Tätigkeiten und fordert eine Überarbeitung dieser Pläne.
Die Diskussion zeigt, dass die Umsetzung des BGH-Urteils und die daraus resultierenden Regulierungsbestrebungen noch viele Fragen aufwerfen, die zwischen den verschiedenen Interessengruppen in der Landwirtschaft sorgfältig verhandelt werden müssen.