Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant eine umfassende Änderung des Stromsteuerrechts, die in der Bioenergiebranche auf deutliche Kritik stößt. Das Konsultationsverfahren zu diesem Vorhaben wurde am Freitag abgeschlossen, wobei einige Aspekte des Reformpakets, wie etwa Klarstellungen beim Anlagenbegriff und klarere Regelungen im Energiesteuergesetz, positiv bewertet wurden. Doch die geplante Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern sorgt für Unmut.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, äußerte sich kritisch: „Die Streichung von Biomasse als erneuerbarem Energieträger geht über europäische Vorgaben hinaus und widerspricht der Gleichbehandlung von nachhaltiger Biomasse mit anderen erneuerbaren Energieträgern.“ Die Bioenergieverbände schlagen vor, steuerliche Begünstigungen für Biomasse künftig an die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu knüpfen, sofern die Anlagen in den Geltungsbereich der BioSt-NachV fallen.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat die schleswig-holsteinische Initiative zur Stärkung von Biogas und Biomethan in der Energiewende angenommen. Die Forderungen der Landesregierung zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Biogas-Anlagen zu verbessern, um gefährdete Biogasanlagen und die daran angeschlossenen Wärmenetze zu erhalten. Biogas und Biomethan werden als Brückentechnologie in einer flexiblen, bedarfsangepassten Energieproduktion betrachtet und sollen daher eine wichtige Rolle in der Energiewende spielen.
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber äußerte sich ebenfalls besorgt über das kategorische Nein von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur Aufnahme von Biogas in die Kraftwerksstrategie. Sie betonte, dass dezentrale Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und regionalen Wertschöpfung leisten. Kaniber fordert daher Änderungen in den Bedingungen, um die Biogasanlagen zu fördern anstatt zu bremsen.