In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die pauschale Erlaubnis zum Abschuss von Fischottern in Ostbayern für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung folgte auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bundes Naturschutz Bayern (BN), die gegen die Ausnahmeverordnung vorgegangen waren. Diese Verordnung hatte es bislang ermöglicht, ohne Einzelgenehmigung bis zu 32 Fischotter zu erlegen.
Die DUH und der BN haben mit ihrer Klage argumentiert, dass die pauschale Abschusserlaubnis nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch ökologisch unverantwortlich sei. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisierte die Praxis als skandalös und wies darauf hin, dass es keine stichhaltigen Beweise dafür gäbe, dass der Abschuss von Fischottern tatsächlich zum Schutz der Teichwirtschaft beitrage. Er plädierte für eine Umgestaltung der Teichkulturlandschaft in eine naturnahe Bewirtschaftung, die die biologische Vielfalt fördert.
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit, die Teichwirtschaft umfassender zu betrachten und nicht nur die Fischotter als Ursache für wirtschaftliche Verluste zu sehen. Beide Verbände fordern nachhaltige Maßnahmen, die sowohl die Teichwirtschaft unterstützen als auch die biologische Vielfalt erhalten.
Die Umweltverbände erneuern ihre Forderung nach der Implementierung der 2019 beim Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt diskutierten Maßnahmen, darunter eine deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Artenschutz verbessern, sondern auch die ökologische Nachhaltigkeit der Teichwirtschaft sicherstellen. Die bayerische Regierung steht nun vor der Aufgabe, auf diese Forderungen zu reagieren und konkrete Schritte zur Umsetzung dieser Ziele zu unternehmen.