Anzeige
 

Vorsicht am Vatertag: Rechtliche Fallstricke bei der Nutzung von Traktorgespannen

Der Vatertag ist eine Zeit der Freude und ausgelassener Feiern, oft begleitet von traditionellen Touren ins . Doch Landwirte, die planen, ihr Traktorgespann als Party-Mobil zu nutzen, sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein.

Laut der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 21 Absatz 2 StVO) ist die Mitnahme von Personen auf Anhängern grundsätzlich untersagt, außer bei land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, und auch dann nur auf geeigneten Sitzgelegenheiten. Stehen während der Fahrt ist ausnahmslos verboten. Diese Regelung gilt auch am Vatertag, einem Tag, der zwar lokal gefeiert wird, aber rechtlich nicht als Brauchtumsveranstaltung gilt, bei der Ausnahmen wie bei Karnevalsumzügen oder religiösen Festen möglich sind.

Wer ohne entsprechende Sondergenehmigung dennoch Personen auf einem Traktoranhänger transportiert, riskiert ein Verwarngeld laut Bußgeldkatalog. Zudem könnte dies als Verstoß gegen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gewertet werden, besonders wenn neben dem Fahrer mehr als acht Personen befördert werden, was die Führerscheinklasse B überschreitet. Inhaber der Führerscheinklassen L oder T dürfen generell keine zusätzlichen Personen transportieren.

Die rechtlichen Konsequenzen können auch schwerwiegender sein, besonders wenn es zu einem Unfall kommt. Obwohl Gerichte bei Unfällen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit eines nüchternen Fahrers manchmal einen stillschweigenden Haftungsausschluss annehmen, können sie auch grobe Fahrlässigkeit feststellen und den Fahrer zur Verantwortung ziehen, wie ein Fall zeigt, in dem ein Traktorgespann unachtsam auf einer steilen Böschung abgestellt wurde (OLG Hamm, 14.05.2007, Az.: 13 U 34/07).

Hinzu kommt das Risiko des Einsatzes nicht versicherter und Anhänger, was das Haftungsrisiko für den Fahrer und Halter weiter erhöht. Genehmigungen für solche Fahrten sind schwer zu erhalten, da Behörden diese in der Regel als nichtgenehmigungsfähige Privatfahrten einstufen.

Landwirte, die ihren am Vatertag einsetzen möchten, sollten daher die rechtlichen Bestimmungen ernst nehmen und im Zweifelsfall auf sichere und genehmigte Alternativen zurückgreifen, um rechtliche Schwierigkeiten und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Weitere Nachrichten

Klimawandel in Europa: Neue Rekorde und dramatische Folgen

Laut dem neuesten Bericht des Copernicus Climate Change Service und der World Meteorological Organization (WMO), der am heutigen Dienstag veröffentlicht wurde, ist...

Steigende Antibiotikaresistenz bedroht die Lebensmittelsicherheit

Die zunehmende Verbreitung von Bakterien, die gegen wichtige Antibiotika der Carbapenem-Klasse resistent sind, verursacht wachsende Bedenken innerhalb der Lebensmittelindustrie. Seit 2011 identifizierte...

Was kostet ein Traktorführerschein in Deutschland?

Was kostet ein Traktorführerschein? Diese Frage stellen sich nicht nur angehende Landwirte, sondern auch viele Hobby-Landwirte, Forstwirte und all jene, die mit...

Neuer Zetor 6 Traktor mit bis zu 171 PS: Prototyp vorgestellt

In den weitläufigen Feldern Tschechiens präsentiert sich der neue Zetor 6 in einem leuchtenden Rot, das durch das von Pininfarina entworfene Design...

Hochschule Osnabrück startet Studiengang Agrarsystemtechnologien

In Reaktion auf die steigenden Anforderungen in der Landtechnik und angetrieben durch die digitale Transformation in der Land- und Ernährungswirtschaft, führt die...