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Lockerungen bei Stilllegung und Fruchtwechsel beschlossen

Der Sonderausschuss für hat in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit für die Lockerung der -Standards („guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) gestimmt, was eine signifikante Änderung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU darstellt. Deutschland enthielt sich bei dieser Abstimmung, da die keine Einigung erzielen konnte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) äußerte Bedenken, dass die Änderungen eine pauschale Absenkung der Umweltschutzstandards zur Folge haben könnten.

Die geplanten Änderungen, die ab 2025 bis Ende 2027 wirksam sein werden, umfassen unter anderem die vollständige Aussetzung der verpflichtenden Stilllegung von 4% des Ackerlandes. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten eine Öko-Regelung entwerfen, die Landwirte für die Stilllegung von Flächen oder die Anlage von Landschaftselementen zusätzlich entlohnt. In Deutschland existiert bereits eine solche Regelung unter der Öko-Regelung 1.

Weitere Änderungen betreffen die Anbaudiversifizierung, die nun nicht mehr schlaggenau, sondern als breitere Diversifizierung durchgeführt werden darf. Auch bei den Vorgaben zum Erosionsschutz, zur Mindestbodenbedeckung und zum Schutz sensiblen Dauergrünlandes sind künftig Ausnahmen möglich. Die Regeln zum Umbruch von Dauergrünland werden ebenfalls gelockert, wodurch es für Betriebe einfacher wird, Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln. Dies wird jedoch in Deutschland aufgrund strenger Umweltgesetze vermutlich nur begrenzt Anwendung finden.

Die Entscheidung des Sonderausschusses ist formell noch nicht abgeschlossen, da ein offizieller Beschluss im Ministerrat der Mitgliedstaaten noch aussteht. Dieser ist für den kommenden Montag geplant und wird als reine Formalität betrachtet.

Die FDP-Fraktion, vertreten durch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carina Konrad, begrüßte die Änderungen und betonte die Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft. Konrad zufolge sollen die Maßnahmen schnellstmöglich national umgesetzt werden, um die unternehmerische Freiheit und Produktivität in der Landwirtschaft zu fördern.

Von Umweltschutzorganisationen wie dem WWF kommt jedoch Kritik. Sie befürchten langfristige negative Auswirkungen auf Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz und fordern eine stärkere finanzielle Unterstützung für Öko-Regelungen, um ökologische Leistungen adäquat zu honorieren und Schäden zu begrenzen.

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