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Staatliche Vorgaben für Milchlieferbeziehungen in Europa

Staatliche Regulierungen der Milchlieferbeziehungen sind in mehreren europäischen Ländern bereits Realität. Derzeit nutzen 13 EU-Mitgliedstaaten den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO), um die Marktposition der Milcherzeuger zu stärken. Das plant nun, diesen Artikel auch in Deutschland einzuführen. Die Wirkung dieser Regulierung auf die Milchpreise ist allerdings umstritten und laut einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nicht direkt mit höheren Erzeugerpreisen verknüpft.

Seit 2011 ist in Frankreich und seit 2012 in eine Regelung in Kraft, die verbindliche zwischen Milcherzeugern und -verarbeitern vorschreibt. Auch Italien, Litauen, Ungarn, die Slowakei, Kroatien, Zypern, Portugal, Bulgarien, , Slowenien und wenden diesen Artikel an. Diese Verträge sollen den Erzeugern mehr Sicherheit bieten und ihre Verhandlungsposition verbessern.

Trotz dieser Bestrebungen bestätigt die Bundesregierung, dass die Milchpreisbildung auf dem EU-Markt hauptsächlich durch die Dynamik des Weltmarktes sowie das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Die Anwendung von Artikel 148 GMO hat demnach kaum direkten Einfluss auf die Preisgestaltung. Die tatsächliche Preisstabilität für einzelne Milcherzeuger hängt daher wesentlich von individuellen Faktoren wie Risikoabsicherungsstrategien und spezifischen Lieferbedingungen ab.

Ob die Einführung von verbindlichen Verträgen gemäß Artikel 148 GMO auch in Deutschland die erhofften Effekte zur Stärkung der Milcherzeuger nach sich ziehen wird, ist somit weiterhin offen. Die Diskussionen in der Branche zeigen deutlich, dass es unterschiedliche Meinungen zum Nutzen dieser Regulierung gibt. Die Bundesregierung plant weiterhin, die Einführung sorgfältig zu prüfen und dabei alle Beteiligten miteinzubeziehen.

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