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Bedarfsgerechte Düngung in Roten Gebieten möglich?

Die Novelle des Düngesetzes, die lange auf Eis lag, hat endlich einen Durchbruch erreicht. Die Ampelfraktionen haben sich auf einen geeinigt, der das Verursacherprinzip wieder einführt. Landwirte, die ihre Auflagen erfüllen, können damit in Zukunft auch in Roten Gebieten bedarfsgerecht düngen.

Forderungen der Landwirte und des Deutschen Bauernverbands

In der Diskussion um den Gesetzesentwurf hatten Landwirte und der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert, dass einzelbetriebliche Erleichterungen in roten Gebieten ermöglicht werden. Dieser Wunsch wird nun durch eine Erweiterung des Düngesetzes umgesetzt. Ein Monitoring soll die Grundlagen für solche Ausnahmen schaffen. Die neuen Regelungen sollen vor allem nach Verursachungsbeiträgen ausgerichtet werden.

Maßnahmen der Länder zur Entlastung der Landwirte

Durch die entsprechenden Verordnungen können die Bundesländer nun gezielte Maßnahmen ergreifen, um Landwirte zu entlasten, die nachweislich nicht zur Nitratbelastung beitragen. Ziel ist es, das Vertragsverletzungsverfahren der gegen Deutschland wegen hoher Nitratbelastungen im Grundwasser endgültig einzustellen.

Reaktionen auf den Kompromiss

Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Einigung als echten Durchbruch. Sie erklärte: „Erstmals legen wir einen Weg für die Praxis an, wie sie von strikten Auflagen und Einschränkungen bei der Düngung befreit werden kann, wenn landwirtschaftliche Betriebe ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind.“

Konrad betonte, dass es den Freien Demokraten wichtig war, das Verursacherprinzip schnellstmöglich wieder einzuführen. Grundlage für die Erleichterungen wird ein Monitoring sein, das Deutschland bereits der EU zugesagt hat, um das Nitratverletzungsverfahren zu beenden. Im nächsten Schritt müssen die entsprechenden Verordnungen vom Bundesministerium für Ernährung und (BMEL) zusammen mit den Ländern entwickelt werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Regelungen möglichst unbürokratisch, praxistauglich und verursachergerecht sind.

Nährstoffbilanz ersetzt Stoffstrombilanz

Ein weiterer Bestandteil des neuen Düngesetzes ist die Umbenennung der Stoffstrombilanz in „Nährstoffbilanz“. Diese bleibt weiterhin Teil des Gesetzespakets, um eine bessere Kontrolle und Verwaltung der Nährstoffflüsse in der Landwirtschaft zu gewährleisten.


Die Novelle des Düngesetzes bringt bedeutende Erleichterungen für Landwirte, die nachweislich umweltgerecht arbeiten. Mit der Einführung des Verursacherprinzips und der Möglichkeit, in Roten Gebieten bedarfsgerecht zu düngen, wird ein wichtiger Schritt zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Verbesserung des Grundwasserschutzes gemacht.

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