Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung zu einer dringenden Reform der Mehrwertsteuer aufgerufen, insbesondere der ermäßigten Sätze von 7%, die unter anderem für viele Lebensmittel gelten. In einem Bericht an den Finanzausschuss des Bundestages vom 24. Mai wird deutlich gemacht, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Praxis regelmäßig zu „Abgrenzungsschwierigkeiten und widersprüchlichen Ergebnissen“ führt.
Komplexität der aktuellen Regelungen
Die Komplexität der derzeitigen Mehrwertsteuerregelungen zeigt sich an einem einfachen Beispiel: Ein „Coffee to go“ mit einem Schuss Milch wird mit 19% Umsatzsteuer belegt. Enthält der Kaffee jedoch mindestens 75% Milch, wie etwa bei einem Latte Macchiato, beträgt die Steuer nur 7%. Wird statt Kuhmilch ein Milchersatz wie Hafermilch verwendet, fallen wiederum 19% an, unabhängig vom Anteil des Milchersatzes.
Forderung nach einer umfassenden Reform
Der Bericht des Bundesrechnungshofes betont, dass eine Reform der Mehrwertsteuer seit Jahren überfällig ist. Es wird gefordert, den Katalog der ermäßigt besteuerten Leistungen zu überarbeiten und eine sinnvolle Zielstruktur für die Umsatzsteuersätze zu entwickeln. Laut dem Bericht beläuft sich die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz auf 35 Milliarden Euro und bietet somit erhebliches Potenzial für Steuermehreinnahmen.
Auswirkungen auf verschiedene Branchen
Eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes könnte weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen haben. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, mit dem Bericht des Bundesrechnungshofs befassen. Bereits in der Vergangenheit wurde eine Reform angemahnt, jedoch aus aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Gründen als politisch nicht durchsetzbar abgelehnt. Trotz fraktionsübergreifender Einigkeit wurde bisher keine konkrete Reform umgesetzt.