Anzeige
 

Umweltminister fordern Anpassungen beim Wolfsschutz

Die Umweltminister der deutschen Bundesländer haben dringenden Anpassungsbedarf beim Schutzstatus des Wolfs festgestellt. Sie drängen darauf, die Möglichkeiten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) zur Entnahme von Wölfen umfassend zu nutzen.

Seit einiger Zeit ist es ein weit verbreitetes Anliegen, dass die unkontrollierte Ausbreitung der die Weidewirtschaft in Deutschland erheblich gefährden könnte. Trotz vieler Bekenntnisse zur Problemlösung sind konkrete Maßnahmen zur Begrenzung der Wolfspopulation oder zur unkomplizierten Entnahme von Problemwölfen bislang rar. Ob die jüngsten Beschlüsse der Umweltministerkonferenz (UMK) eine tatsächliche Wende herbeiführen können, bleibt abzuwarten.

Vergangenen Freitag sprachen sich die Umweltressortchefs dafür aus, den in der FFH-Richtlinie gegebenen Handlungsspielraum vollständig auszuschöpfen und den bisher nicht genutzten Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu überführen.

Gemäß Absatz 1, Buchstabe e der Habitatrichtlinie dürfen „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß“ die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden festgelegten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV erlauben, sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Population der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt.

In einer ergänzenden Erklärung forderten die Länder , Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin den Bund auf, sich für eine Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie einzusetzen. Außerdem verlangte die UMK eine Überarbeitung des Praxisleitfadens zur schnellen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen, die bis August vorliegen soll.

Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 12. April 2024 entschieden hatte, dass für eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG nicht erst ein ernsthafter Schaden eingetreten sein muss, sondern bereits drohen kann. Für eine solche Prognose sei jedoch eine verlässliche Bewertung der konkreten Umstände im Einzelfall erforderlich, wobei die bisherige Praxis, bestimmte Regionen als Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen zu klassifizieren, nicht ausreiche.

Naturschutzorganisationen wie der BUND kritisieren die Beschlüsse der Umweltminister. Laut BUND sind die Änderungen des Schutzstatus und die Schnellabschüsse von Wölfen keine wirkliche Lösung zum Schutz von Weidetieren, sondern „reine Symbolpolitik“. Stattdessen fordert der BUND eine stärkere Förderung und Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen.

Weitere Nachrichten

Wut und Angst: Wolfsrudel bedroht Rinderweiden in Kierspe

In Kierspe, einem Ort im Märkischen Kreis, herrscht unter Weidetierhaltern große Besorgnis aufgrund der zunehmenden Präsenz eines Wolfsrudels. Während Naturschützer die Rückkehr...

Tierwohlfleisch: Keine Absatzexplosion erwartet

Die Rabobank aus den Niederlanden analysiert die Konsumgewohnheiten der Verbraucher in Bezug auf Fleischprodukte mit höheren Standards für Gesundheit, Tierschutz und Umwelt....

Wolfsschützer erwägen Anzeige: Streit um Wolfsabschuss in Bayern

In der Rhön, einem Gebiet im nördlichen Bayern, hat der legale Abschuss eines Wolfs, der erste seit über einem Jahrhundert, für anhaltende...

Probleme beim Abtransport verendeter Tiere durch Blauzungenkrankheit

In Deutschland und Belgien hat sich das Blauzungenvirus in den letzten Monaten rasant ausgebreitet, was zu einer erheblichen Zunahme verendeter Nutztiere geführt...

USDA setzt auf strengere Kontrollen für Tierhaltungs- und Umweltlabels

Das US- (USDA) hat es sich zum Ziel gesetzt, die Glaubwürdigkeit von Tierhaltungs- und Umweltlabels, wie "ohne Antibiotika" oder "aus regenerativer ",...