Immobilien- und Grundstücksbesitzer können gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte vorgehen. Diese Entscheidung traf kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH). Der Beschluss bezieht sich auf zwei Fälle aus Rheinland-Pfalz, in denen die betroffenen Eigentümer gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt und beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz Erfolg hatten. Aufgrund der Revision kam es zur Entscheidung des BFH.
In einem Fall hatte das Finanzamt ein älteres Haus als modernes Mietobjekt eingestuft, im anderen Fall ging es um umstrittene Bodenrichtwerte. Die BFH-Richter urteilten, dass eine Korrektur notwendig sei, wenn der Immobilien- oder Grundstückswert um mindestens 40 % zu hoch angesetzt wurde. Eigentümer müssen dies jedoch nachweisen, beispielsweise durch ein Gutachten. Diese Möglichkeit zur Korrektur ist im bisherigen Bundesmodell, das elf Bundesländer übernommen haben, nicht vorgesehen.
Ob die gesamte Grundsteuerreform als verfassungswidrig eingestuft wird, bleibt abzuwarten. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, sowie Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, kritisieren die als Basis dienenden Boden- und Mietpreise als unrealistisch. Beide drängen auf eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (BFH, Az.: II B 78/23 und 79/23).