Das Hochwasser hat auch in Nord-Württemberg schwere Schäden angerichtet. Viele Felder sind mit Müll und Schutt übersät, und die Landwirte sehen sich mit erheblichen Aufräumarbeiten konfrontiert. Gleichzeitig beklagen sie, dass die Unterstützung seitens der Politik nicht ausreicht.
Schäden und Aufräumarbeiten
Nachdem das Hochwasser von den überschwemmten Flächen der Nebenflüsse des Neckar abgelaufen ist, zeigt sich das Ausmaß der Verwüstung in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall. Die betroffenen Felder sind mit Geröll, Holz, Plastik, Flaschen und Blechdosen verschmutzt. Der Aufwuchs auf den Grünflächen ist so stark verunreinigt, dass er weder als Tierfutter noch als Substrat für Biogasanlagen verwendet werden kann.
„Der Aufwand, die Flächen zu reinigen, ist enorm“, berichtet Stefan Kerner, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Heilbronn. Die Landwirte müssen zunächst die Wiesen und Felder begehen und den Müll einsammeln. Danach muss der verschmutzte Aufwuchs gemäht und zu den Grüngutplätzen des Landkreises transportiert werden. „Zumindest können unsere Landwirte den Müll und das verdreckte Gras zu den Sammelplätzen bringen, ohne dass der Landkreis Gebühren verlangt.“
Ungleiche Unterstützung in den Landkreisen
Im Landkreis Schwäbisch Hall ist die Situation anders. „Hier müssen die Landwirte den Hochwassermüll und das verdreckte Gras auf eigene Kosten entsorgen“, ärgert sich Jürgen Maurer, Vorsitzender des Bauernverbands Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems. „Der Müll stammt von der Allgemeinheit. Deshalb muss sie auch die Kosten der Entsorgung tragen“, fordert Maurer. Er erwartet von den Behörden, dass sie in solchen Schadensfällen schnell und unbürokratisch Hilfe leisten und klare, allgemein gültige Regelungen schaffen.
Fehlende Soforthilfen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg herrscht unter den Landwirten Unzufriedenheit darüber, dass die grün-schwarze Landesregierung außer Steuererleichterungen keine Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gewährt. Der Landesbauernverband steht zwar in Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium, aber bisher gibt es keine verbindlichen Zusagen seitens der Politik.
Vergleich mit Bayern
Im Vergleich dazu erhalten landwirtschaftliche Betriebe in Bayern, einschließlich des Gartenbaus, Soforthilfen. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können bis zu 50 % des Gesamtschadens, maximal jedoch 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, ersetzt werden, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.