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Agrarausschuss fordert Änderungen im Tierschutzgesetz

In einer Sondersitzung hat der Agrarausschuss des Bundesrates umfangreiche Empfehlungen zum Tierschutzgesetz ausgearbeitet. Die ISN (Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands) appelliert an den Bundesrat, diese Empfehlungen bei der Sitzung am 5. Juli ernsthaft zu prüfen.

Die Vorschläge des Agrarausschusses erstrecken sich über fast 100 Seiten und beinhalten wichtige Änderungen im Tierschutzgesetz. Ein zentraler Punkt ist die Integration des bestehenden Nationalen Aktionsplans zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit einer europäischen Lösung statt strengeren nationalen Vorschriften.

Parallel dazu verspricht die Bundesregierung auf dem in Cottbus Maßnahmen zur Entlastung und zum Bürokratieabbau. Allerdings kritisiert der Agrarausschuss, dass das neue Tierschutzgesetz zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Besonders die Regelungen zum Schwanzkupieren stehen hierbei im Fokus der Kritik.

Die ISN fordert den Bundesrat auf, die Empfehlungen des Agrarausschusses in der kommenden Sitzung zu berücksichtigen und damit ein starkes Signal zu setzen. Da der Bundesrat in dieser Angelegenheit jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, liegt die endgültige Entscheidung beim Bundestag. Die ISN hofft, dass die Parlamentarier die Regierung dazu bewegen, die Anliegen der Landwirte ernst zu nehmen und Änderungen vorzunehmen, um die Unzufriedenheit der Bauern nicht weiter zu verschärfen.

Die wachsenden Anforderungen und die zunehmende Bürokratie stellen eine erhebliche Belastung für die Betriebe dar. Trotz guter Erlöse im letzten Jahr setzt sich der Rückgang in der Viehzucht fort, was den Frust der Schweinehalter über die aktuellen Rahmenbedingungen widerspiegelt. Die ISN plädiert daher nachdrücklich für eine europäische Lösung beim Thema Schwanzkupieren, um den Betrieben eine praktikable und einheitliche Regelung zu bieten.

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