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Novelle des Düngesetzes vorerst gescheitert

Der hat heute die Novelle des Düngesetzes abgelehnt. Diese Entscheidung war bereits im Vorfeld absehbar, da mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg, erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Stoffstrombilanz äußerten. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte auf dem Bauerntag in Cottbus, dass sein Land „diesem Unfug“ nicht zustimmen werde.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium versuchte, mit einem „Friedensangebot“ in Form einer Protokollerklärung, die Länder umzustimmen. Diese Erklärung sah eine vorübergehende Aussetzung der Stoffstrombilanzierungspflicht vor, während Bund und Länder gemeinsam eine überarbeitete Version entwickeln sollten. Dennoch konnten diese Bemühungen die Ablehnung nicht verhindern.

Woidke erneuerte seine Kritik am „sinnlosen Aufbau von Bürokratie“, welche die Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz mit sich bringe. Diese sei weder von Fachleuten noch von der EU-Kommission gefordert. „Die Wissenschaft braucht sie nicht, die Verwaltung braucht sie nicht, der Umwelt hilft sie nicht“, betonte der -Politiker. Eine gerechtere Verursacherbelastung sei ebenfalls nicht zu erwarten, weshalb das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht kommen dürfe.

Nun wird wahrscheinlich Plan B umgesetzt, der die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorsieht. In diesem Ausschuss soll in den kommenden Monaten eine Kompromisslösung erarbeitet werden. Wie lange dieser Prozess dauern wird, ist unklar – es könnte sich über Wochen bis Monate hinziehen. Auch die Zukunft der Stoffstrombilanz in ihrer aktuellen Form bleibt unsicher. Einige Bundesländer schlagen vor, die notwendigen Informationen aus bestehenden Datenquellen wie den Düngebedarfsbilanzen zu gewinnen.

Spannend bleibt auch, wie die EU-Kommission reagieren wird. Sie hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fallengelassen, unter der Bedingung, dass ein detailliertes Nährstoffmonitoring eingeführt wird. Sollte die Bundesrepublik nun zu lange mit der Umsetzung warten, könnte dies in Brüssel negativ aufgenommen werden und möglicherweise ein neues Verfahren auslösen.

Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/-Bundestagsfraktion, kommentierte die Ablehnung im Bundesrat als erwartbar: „Das Scheitern des Düngesetzes von kam mit Ansage und war mehr als vorhersehbar. Wenn die Ampel Bürokratieabbau tatsächlich ernst nimmt, hätte sie dieses Gesetz so nicht verabschieden dürfen.“ Stegemann kritisierte zudem, dass die „hastig zusammengewürfelte Protokollerklärung“ kein Bundesland überzeugen konnte. Die Bundesregierung habe ihre Versprechen zur Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht eingehalten.

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