Ab dem 1. Oktober 2024 wird der aktualisierte QM-Standard Milch, Version 202.3, gültig und ersetzt die seit dem 1. Januar 2023 bestehende Version 2020.2. Dies gab die QM-Milch e.V. in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung bekannt.
In der neuen Version des Standards gibt es bedeutende Neuerungen, insbesondere im Bereich der Futtermittel. Milcherzeuger, die am QM-Milch-Programm teilnehmen, sind zukünftig verpflichtet, ihre Futtermittelbestellungen schriftlich mit genauen Angaben zu tätigen. Dazu zählen die Tierart oder -kategorie, die Art oder Bezeichnung des Futtermittels sowie der Hinweis auf die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien.
Darüber hinaus müssen Milcherzeuger in der Bestellung oder durch eine dauerhafte schriftliche Vereinbarung ihre Zustimmung zur Weitergabe ihrer VVVO-Nummer an Futtermittelunternehmen oder -händler erteilen. Diese Maßnahme dient dem verbesserten Ereignis- und Krisenmanagement, unterstützt durch die neue QM-Futtermittelvereinbarung, die seit dem 1. Januar 2024 wirksam ist und eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 bietet.
Eine weitere wichtige Anpassung im überarbeiteten QM-Milch-Standard betrifft die Arzneimittelverwendung. Milcherzeuger sind nun verpflichtet, am Antibiotikamonitoring teilzunehmen, welches in den Datenbanken HI-Tier und TAM gemäß dem Tierarzneimittelgesetz geführt wird. Sie müssen ihre Antibiotikaverwendung mit den jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Kennzahlen abgleichen.
Auch im Bereich der Kälberhaltung wurden die Vorschriften verschärft: Das gesetzliche Mindestalter für den Transport von Kälbern wurde von 14 auf 28 Tage erhöht. Die neue Version des QM-Standards sowie ein begleitendes Handbuch für Milcherzeuger sind bereits jetzt verfügbar und können eingesehen werden.