Die Besteuerung von Renteneinkommen trifft viele Senioren in Deutschland hart, und die steuerliche Belastung nimmt Jahr für Jahr zu. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns erhöht sich der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist.
Senioren, die vor oder im Jahr 2005 in den Ruhestand getreten sind, sehen sich mit einer Besteuerung von 50% ihrer Rentenbezüge konfrontiert. Wer jedoch nach 2010 in den Ruhestand ging, muss bereits 60% seiner Rente versteuern. Für Renteneintritte ab 2024 erhöht sich dieser Anteil auf 84%, und ab dem Jahr 2040 wird die volle Rente steuerpflichtig sein.
Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz legt fest, dass Rentner Steuern zahlen müssen, sobald ihr Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt – 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete im Jahr 2023. Durch eine Reform im Jahr 2004 werden schrittweise höhere Anteile der Rente steuerpflichtig. Selbst geringe Renten unterliegen mittlerweile der Steuerpflicht. Ein Rentner, der 2023 in den Ruhestand geht und monatlich 1300 Euro netto erhält, muss beispielsweise jährlich 127 Euro Steuern zahlen, bei 1500 Euro sind es bereits 463 Euro.
Mit der Zeit schwinden die Freibeträge, und die steuerliche Belastung steigt weiter an. Wer bis zum Jahr 2039 in Rente geht, profitiert noch von einem Rentenfreibetrag, der vom Finanzamt berechnet wird. Dieser Freibetrag bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert steuerfrei.
In Deutschland bezogen im Jahr 2022 etwa 22 Millionen Menschen Rentenleistungen in einer Gesamthöhe von 363 Milliarden Euro aus gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Quellen, von denen zwei Drittel steuerpflichtig waren. Der Anteil der Besteuerung stieg seit 2015 von durchschnittlich 55,3% auf 66,4%. Sahra Wagenknecht forderte die Abschaffung der Besteuerung für Renten bis 2000 Euro. Die zunehmende steuerliche Belastung trifft Neurentner härter, da sie oft weniger Rente erhalten, aber höhere Steuern zahlen müssen als ältere Jahrgänge.