Die deutschen Landwirte können sich ab Frühjahr 2025 auf eine wesentliche Vereinfachung beim Anbau von Nutzhanf freuen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) arbeitet an einer Gesetzesreform, die die Streichung der sogenannten „Rauschklausel“ vorsieht. Diese Änderung ist Teil des neuen Nutzhanfliberalisierungsgesetzes (NLG). Die Klausel, die den Handel mit Nutzhanf nur unter strikten Bedingungen erlaubte, wurde erst kürzlich mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeführt. Zusätzlich wird der Indoor-Anbau von Nutzhanf künftig gestattet.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im Juli dieses Jahres präsentiert und soll voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten, pünktlich zur kommenden Anbauperiode. Bisher bildet der Nutzhanfanbau in Deutschland lediglich eine kleine Nische. Aktuelle Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zeigen, dass die Anbaufläche im Jahr 2023 erstmals seit zehn Jahren gesunken ist – um rund 16 Prozent auf 5.834 Hektar.
Der limitierte Anbau von Nutzhanf in Deutschland wird hauptsächlich durch die rechtlichen Rahmenbedingungen behindert. Die so genannte Missbrauchsklausel, allgemein bekannt als Rauschklausel, hat bisher zu Verunsicherung unter den Landwirten geführt. Sie legt fest, dass Nutzhanfhandel nur zulässig ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken sicher ausgeschlossen werden kann. Das BMEL kritisiert, dass diese Regelung zu strikt sei, zumal es keine Beweise für einen tatsächlichen Missbrauch von Nutzhanf gibt. Zuvor war es einfacher, Hanf für Rauschzwecke illegal zu erwerben.
Bereits im Mai wurde ein weiterer Gesetzesentwurf vorgelegt, der bürokratische Hürden im Hanfanbau reduziert. Landwirte können nun Saatgutetiketten elektronisch an die Behörden senden, und die Meldung des Blühbeginns ist nur noch notwendig, wenn die BLE eine Überprüfung ankündigt. Diese Neuerungen sollen den Nutzhanfanbau in Deutschland erleichtern und fördern.