Die Afrikanische Schweinepest (ASP), die bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Rheinland-Pfalz festgestellt wurde, hat nun auch Baden-Württemberg betroffen. Ein kürzlich auf ASP positiv getestetes Wildschwein bestätigt den ersten Fall in diesem Bundesland.
In Reaktion auf frühere Ausbrüche mussten bereits in mehreren Bundesländern spezielle Überwachungs- und Restriktionszonen errichtet werden, die zum Teil durch Zäune gesichert sind. Jetzt ist auch Baden-Württemberg von diesem Schritt betroffen.
Trotz intensiver Präventionsbemühungen der Behörden wurde der ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg nicht abgewendet. Am 9. August bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den Fall eines infizierten Wildschweins im Rhein-Neckar-Kreis, dessen Kadaver nördlich von Hemsbach gefunden wurde. Als Reaktion darauf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises lokale Seuchenbekämpfungsmaßnahmen initiiert und Allgemeinverfügungen herausgegeben. Zudem wurden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine ASP-Koordinationsgruppe und ein Tierseuchenstab eingerichtet, um die Ausbreitung der Seuche möglichst auf ein kleines Gebiet zu begrenzen und eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern. Agrarminister Peter Hauck fordert alle Schweinehalter auf, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Nach dem Auffinden des infizierten Wildschweins hat das Land umgehend Schutzmaßnahmen veranlasst und verschiedene Sperrzonen definiert. So wurden unter anderem in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis Sperrzonen errichtet. Insgesamt sind 56 schweinehaltende Betriebe in diesen Zonen direkt betroffen. Die sogenannte infizierte Zone, Sperrzone II, erstreckt sich in einem 15-km-Radius um den Fundort und beinhaltet strikte Beschränkungen für den Transport von Tieren und Produkten sowie umfassende Maßnahmen zur Seuchenprävention. In dieser Zone gelten auch erhöhte Biosicherheitsvorgaben für die 31 dort ansässigen schweinehaltenden Betriebe.
Die Sperrzone I dient als Pufferzone und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von 10 km um die Sperrzone II. Hier gelten verschärfte Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung, einschließlich Betretungs- und Befahrungsverbote, sowie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für Hausschweinebetriebe. Diese Zone schließt Teile des Rhein-Neckar-Kreises und den Stadtkreis Heidelberg ein, betroffen sind 25 schweinehaltende Betriebe. Eine erweiterte Pufferzone im Neckar-Odenwald-Kreis unterstützt zusätzlich die Bemühungen, die Ausbreitung der Seuche mit verstärkten Jagd- und Probenahmemethoden bei Schwarzwild zu verhindern.