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Bayer gewinnt wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA

hat vor einem Berufungsgericht in Philadelphia einen signifikanten juristischen Sieg in Bezug auf den umstrittenen Herbizid-Wirkstoff Glyphosat errungen. Das Gericht entschied am 15. August, dass das Unternehmen auf seinem Glyphosat-haltigen Produkt Roundup im Bundesstaat Pennsylvania keinen Warnhinweis auf mögliche Krebsrisiken anbringen muss.

Laut der Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichts in Philadelphia muss sich Bayer an die bundesweiten Kennzeichnungsvorschriften halten und nicht an die des Staates Pennsylvania. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da es die Grundlage für die Zurückweisung tausender anhängiger Einzelklagen gegen Bayer schaffen könnte, die sich auf unzureichende Warnungen vor den Risiken des Einsatzes von Glyphosat stützen.

Die Bedeutung dieses Urteils wird besonders vor dem Hintergrund eines früheren, entgegengesetzten Beschlusses eines Bundesberufungsgerichts in Atlanta deutlich, das im Februar eine andere Entscheidung getroffen hatte. Diese unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der US-Gerichtsbarkeit bedeuten, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wahrscheinlich zur endgültigen Klärung angerufen wird. Sollten die obersten Richter die Argumentation des Philadelphiaer Gerichts bestätigen, dürften viele der Klagen wegen fehlender Warnhinweise abgewiesen werden.

Die positive Entscheidung für Bayer spiegelte sich auch im Aktienmarkt wider: Nach dem Urteil verzeichnete die Bayer-Aktie im Xetra-Handel einen Anstieg um nahezu 10 Prozent vom 15. auf den 16. August. Im Zuge der Übernahme von Monsanto im Juni 2018 hatte Bayer bereits etwa 16 Milliarden zurückgestellt, um potenzielle rechtliche Folgen der Glyphosat-Klagen zu bewältigen. Das jüngste Gerichtsurteil deutet darauf hin, dass diese Rückstellungen ausreichen könnten und keine weiteren erheblichen finanziellen Belastungen aufgrund fehlender Produktwarnungen auf Bayer zukommen dürften.

Eine ausführliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Monaten erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob der Oberste Gerichtshof der sich mit der Angelegenheit auseinandersetzen wird, was durch die jüngsten Entwicklungen wahrscheinlicher geworden ist, jedoch noch nicht feststeht.

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