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Stabiler Agrarhaushalt für 2025 nach Einigung der Ampelkoalition

Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen hat die Ampelkoalition am vergangenen Wochenende eine Einigung über den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 erzielt. Der Einzelplan 10, der den Agrarhaushalt umfasst, bleibt im Vergleich zu früheren Kabinettsbeschlüssen unverändert, was bedeutet, dass keine weiteren Kürzungen vorgenommen wurden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wertet dies als einen Erfolg und betont die Bedeutung der Haushaltsstabilität in schwierigen Zeiten: „Unser Haushalt hat sich seit dem ersten Kabinettsbeschluss vom 17. Juli nicht verändert. Dies ermöglicht es uns, zentrale Projekte weiterhin zu unterstützen, wie beispielsweise die finanzielle Förderung von Betrieben, die ihre Tierhaltungssysteme umstrukturieren möchten, ohne dabei Einschnitte in der Agrarsozialpolitik hinnehmen zu müssen.“

Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden ebenso auf dem Niveau des Vorjahres gehalten. Auch trotz Umstrukturierungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) konnten drastische Kürzungen bei der Förderung des Waldumbaus vermieden werden. Die Bundesmittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung bleiben mit bis zu 100 Millionen Euro erhalten und werden durch zusätzliche Landesmittel ergänzt.

Minister Özdemir kündigte an, dass durch die Klarstellung der Mittelverwendung im KTF zusätzliche Gelder für den Waldumbau noch im laufenden Jahr freigegeben werden können. Diese Mittel waren zuvor vom aufgrund der ausstehenden Einigung zurückgehalten worden. „Mit dem KTF-Beschluss wird zudem sichergestellt, dass , die sich beispielsweise durch die Wiedervernässung von Mooren am nationalen Klimaschutzprogramm beteiligen wollen, auf staatliche Unterstützung zählen können“, unterstreicht Özdemir.

Das Bundesministerium für Ernährung und () ergänzt, dass die Finanzierung von Projekten zur Reduzierung der Torfverwendung im Gartenbau und die langfristige Finanzierung von Forschungs- und Modellprojekten zum Schutz von Moorböden gesichert ist. Ebenso ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen im Wirtschaftsdüngermanagement und zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft im Wirtschaftsplan des KTF verankert.

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