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Niedersachsens Veterinärbehörden reduzieren Zusammenarbeit mit Landesministerium

Die lokalen Veterinärbehörden in Niedersachsen, zuständig für Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierseuchenbekämpfung, haben entschieden, ihre Mitwirkung in verschiedenen Gremien des Landwirtschaftsministeriums erheblich zu reduzieren. Dieser Beschluss wurde vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) am 22. August gefasst und tritt ab dem 1. September 2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Landkreise ihre Beteiligung an den Arbeitsgruppen des Landes beenden, mit Ausnahme von gesetzlich erforderlichen Ausbildungs- und Prüfungsausschüssen sowie dringenden Besprechungen bei Tierseuchen- und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen großen Ausmaßes.

Diese drastische Maßnahme wird durch ein jährliches Defizit von 41 Millionen Euro begründet, welches durch die unzureichende Finanzierung der Kommunen durch die Landesregierung verursacht wird. Der Landrat von Friesland und Präsident des NLT, Sven Ambrosy, erklärte: „Es ist bedauerlich, dass wir diesen Schritt gehen müssen. Ein jährliches Defizit von 41 Millionen Euro für die Erfüllung staatlicher Aufgaben können wir nicht hinnehmen. Die kontinuierliche Überlastung unserer Behörden und die Nichtbeachtung unserer finanziellen Bedürfnisse zwingen uns zu dieser Entscheidung.“

Seit über zwölf Jahren setzt sich der NLT für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der kommunalen Veterinärbehörden ein. Bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen erhofft sich der NLT signifikante Zusagen des Landes für eine bessere Finanzierung. Hubert Meyer, der Hauptgeschäftsführer des NLT, kommentiert: „Unsere Entscheidung, uns auf Kernkompetenzen zurückzuziehen, wird die Bürger und die nur indirekt spüren. Ohne eine angemessene Finanzierung durch das Land können wir jedoch den gewohnten Service bei der Gefahrenabwehr in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit nicht aufrecht erhalten. Wir benötigen eine faire Kostenübernahme durch die Landesregierung, um unsere wichtige Arbeit zum Schutz von Mensch und Tier weiterführen zu können.“

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