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Schweinemäster müssen Haltungsform angeben: Neues Gesetz fordert Registrierung

In Deutschland müssen laut des neuesten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes die Art der Schweinehaltung in ihrem Betrieb offiziell anmelden. Die ursprüngliche Deadline für diese Registrierung war der 1. August 2024, doch aufgrund von technischen Schwierigkeiten in der Umsetzung des Meldeprozesses, insbesondere in , wurde diese Frist nicht eingehalten. Als Reaktion darauf ist nun das Anmeldeportal auf der Webseite des Landesamts für Natur, Umwelt und (LANUV) zugänglich gemacht worden.

Für eine effiziente Handhabung des Anmeldeprozesses können , die bereits in der ‚Hi-Tier-Datenbank‘ eingetragen sind, diese bestehenden Zugangsdaten nutzen, um sich auf dem Portal zu registrieren. Die Daten zu Betrieb sind automatisch im System hinterlegt. Die Landwirte sind angehalten, zusätzliche Angaben wie Stallfläche, Tieranzahl und Art der Haltung zu ergänzen und müssen zudem entsprechende Dokumente wie Zertifikate von Zertifizierungsstellen wie der ITW oder Ökozertifikate hochladen.

Nach der Registrierung erhalten die Betriebe innerhalb von zwei Monaten eine dauerhafte Betriebsnummer, die die spezifische Haltungsform ausweist. Ab August 2025 tritt eine verbindliche staatliche Kennzeichnung für frisches in Kraft, wie es das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorschreibt. Diese neue Regelung ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erkennen, unter welchen Bedingungen das Schweinefleisch produziert wurde. Diese Vorgabe betrifft alle Vertriebskanäle im Inland, inklusive Supermärkte, Markthändler, den Online-Handel sowie das Fleischerhandwerk. Restaurants, Kantinen und Hersteller von Fertigprodukten oder Wurstwaren sind von dieser Regelung aktuell noch ausgenommen. Weitere Produktionsstufen außer der Schweinemast fallen ebenfalls nicht unter dieses Gesetz.