In Brandenburg wurden im August dieses Jahres 20 Wildschweine tot aufgefunden, die mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren. Diese Funde ereigneten sich im Bereich des Teilgebiets Polder A/B, welches innerhalb der bestehenden Sperrzone II liegt. Diese Zone wird durch die ASP-Abwehrzäune, die sich zwischen der Schwedter Querfahrt im Norden und dem Querdeich Stützkow im Süden erstrecken, begrenzt.
Als Reaktion auf diese Entdeckungen hat der Landkreis Uckermark die geltende Tierseuchenallgemeinverfügung, die ursprünglich im September 2021 eingeführt und zuletzt am 7. August 2024 modifiziert wurde, am 3. September 2024 erneut angepasst. Diese Anpassung zielt darauf ab, eine weitere Ausbreitung der ASP zu unterbinden und insbesondere eine Übertragung auf Hausschweinebestände zu verhindern. Zu den verschärften Maßnahmen gehört ein umfassendes Betretungs- und Fahrverbot in oder aus dem betroffenen Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II. Zudem wurde ein absolutes Jagdverbot ausgesprochen und die Nutzung von forst- und landwirtschaftlichen Flächen stark eingeschränkt, wobei die Weidehaltung als Ausnahme weiterhin erlaubt bleibt.
Der erste bestätigte Fall von ASP bei einem Wildschwein im Landkreis Uckermark wurde im August 2021 verzeichnet. Nach Einschätzungen der lokalen Behörden hätte eine Aufhebung der Restriktionszonen frühestens im Oktober 2024 erfolgen können. Allerdings wird sich diese Frist durch die jüngsten Funde von mit ASP infizierten Wildschweinen nun zwangsläufig verlängern. Bis zum 3. September 2024 wurde das Virus bei insgesamt 146 Wildschweinen in der Uckermark amtlich festgestellt.
Diese Situation unterstreicht die anhaltende Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest und die Notwendigkeit kontinuierlicher und strikter Maßnahmen zur Eindämmung dieser Tierseuche, um die regionale Landwirtschaft und insbesondere die Schweinehaltung zu schützen.