Der Bundesrat hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgeschlagene Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist das Verbot der Umwidmung von colistinhaltigen Antibiotika. Diese Antibiotika, die sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin als Reserveantibiotika dienen, werden vor allem in der Geflügelzucht verwendet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass Colistin oft über die genehmigten Dosen hinaus und entgegen der vorgesehenen Anwendungsweise eingesetzt wird. Dieses Vorgehen erhöht das Risiko der Entwicklung multiresistenter Keime, die auch für den Menschen eine Bedrohung darstellen können. Mit der neuen Regelung wird die Umwidmung von Colistin in oralen Formulierungen bei Nutztieren verboten und fest im nationalen Tierarzneimittelrecht verankert, um eine strengere Einhaltung der Zulassungsvorgaben zu gewährleisten.
Obwohl die Menge der registrierten Antibiotika im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, zeigt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) immer noch eine besorgniserregend hohe Verwendung von Reserve-Antibiotika auf. Es sind weitere Maßnahmen nötig, um den Einsatz dieser wichtigen Medikamente zu reduzieren.
Die neue Verordnung passt zudem die Anforderungen an die Führung einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuellen unionsrechtlichen Bestimmungen an. Sie definiert spezifische Vorschriften für die Räumlichkeiten und den Umgang mit Tierarzneimitteln. Bedenken hinsichtlich zunehmender Bürokratie führten dazu, dass in der Plenarsitzung des Bundesrates entschieden wurde, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten wie die Erfassung von Diagnose und Chargennummer in tierärztlichen Verschreibungen zu fordern. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hatte vor den hohen bürokratischen Belastungen gewarnt. Eine weitere Forderung des Verbands, welche die Doppelausstellung von Medikamenten durch Tierhalter verhindern sollte, wurde zwar umgesetzt, jedoch argumentiert der bpt, dass dies zusätzliche Dokumentationsanforderungen schafft und das Vertrauensverhältnis zwischen Tierärzten und Tierhaltern beeinträchtigen könnte.