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Ferkelaufzüchter können sich für ITW anmelden: Details und Fristen

Ab dem 4. November öffnet sich für Ferkelaufzüchter die Anmeldung zur neuen Phase der Initiative (ITW). Interessierte Betriebe haben bis zum 2. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren. Teilnehmende haben die Möglichkeit, ein Tierwohlentgelt in Höhe von 4,50 Euro pro verkauftem zu erhalten, sofern diese an einen ITW-zertifizierten Mäster abgegeben werden. Für Ferkel, die an Mäster außerhalb des ITW-Programms verkauft werden, wird dieser Bonus nicht gezahlt.

Erstmalig können sich auch ausländische Betriebe für die Initiative anmelden. Diese Erweiterung erfolgt aus kartellrechtlichen Überlegungen und dient dazu, die bestehende Versorgungslücke an ITW-zertifizierten Ferkeln zu schließen. Die Initiative strebt an, die Kette von der Ferkelerzeugung bis zur Mast nahtlos zu gestalten. Derzeit stehen 26,6 Millionen ITW-zertifizierte lediglich 15,2 Millionen ITW-Ferkeln gegenüber.

Ein zusätzliches Anforderungskriterium für ausländische Betriebe ist die Durchführung der chirurgischen Kastration unter Schmerzausschaltung. Diese kann entweder mittels Isofluran-Narkose oder durch eine Injektionsnarkose, die von einem Tierarzt durchgeführt wird, erfolgen.

Die Finanzierung des Tierwohlentgelts erfolgt über den Ferkelfonds, der primär durch den Lebensmitteleinzelhandel sowie durch Beiträge der Schlachthöfe finanziert wird. Letztere zahlen je nach Vereinbarung 1 Euro oder 1,5 Euro pro Tier in den Fonds, um die reduzierten Boni für die Mäster von Nicht-ITW-Ferkeln auszugleichen. Da die Mittel im Ferkelfonds nicht exakt vorhersehbar sind, wird das Budget im Dezember vor der Zulassung neuer Betriebe nochmals überprüft. Sollte es mehr Anmeldungen als verfügbare Mittel geben, entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme. Die Rückmeldung an die Bewerber wird voraussichtlich Mitte Dezember von der ITW verschickt.