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Patentstreit um Maisgenvarianten erreicht Europäisches Patentamt

Mitte Oktober stand eine bedeutende Frage vor dem Europäischen Patentamt (EPA): Wem gehören die Rechte an bestimmten genetischen Eigenschaften von Maispflanzen, die besonders frühreif und kältetolerant sind? Diese Frage entzündete sich, als das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ gegen das Patent EP3380618 des Saatzuchtunternehmens Einspruch einlegte, welcher jedoch kürzlich zurückgewiesen wurde. Im Zentrum des Konflikts steht die Nutzung von patentierten Genvarianten in der Pflanzenzüchtung.

Betroffen von diesem Patent ist unter anderem das niederländische Unternehmen Nordic Maize Breeding, das sich auf die Entwicklung von Silomaissorten spezialisiert hat. Seit 2002 züchtet das Unternehmen Sorten, die an die kühleren Bedingungen im Norden der angepasst sind. Die Züchterin Grietje Raaphorst berichtete kürzlich von einer besonders frühreifen Sorte, die bereits nach 18 Wochen bereit ist. Allerdings stellt sich heraus, dass genau diese Sorte eine Genvariante enthält, die durch das Patent EP3380618 von KWS geschützt ist, worüber das Unternehmen erst durch die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ informiert wurde.

Die daraus resultierende rechtliche Unsicherheit betrifft Raaphorst besonders, da unklar ist, ob solche Genvarianten auch künftig ohne Einschränkungen genutzt werden dürfen. Eine Sprecherin von KWS erklärte dazu, dass Züchter, die eine patentierte Pflanze bereits vor der Anmeldung genutzt haben, durch das Vorbenutzungsrecht geschützt sind und diese weiterverwenden dürfen. Dennoch sieht sich Raaphorst möglicherweise gezwungen, ihre eigenen Züchtungen auf patentierte DNA-Sequenzen zu überprüfen, ein Prozess, der ebenfalls patentrechtlich geschützt ist.

Nordic Maize Breeding ist auf das sogenannte Züchterprivileg angewiesen, das es ermöglicht, aus bestehenden Sorten neue zu entwickeln. Die Befürchtung besteht, dass für die Nutzung patentierter genetischer Materialien in Zukunft die Genehmigung des Patentinhabers notwendig sein könnte. Um dem entgegenzuwirken, hat KWS die Plattform „TraitWay“ ins Leben gerufen, die es Züchtern ermöglicht, kostenfreie Lizenzen zu erlangen, um weiterzuzüchten. Darüber hinaus ist KWS an der Agricultural Crop Licensing Platform beteiligt, die standardisierte Lizenzbedingungen bietet und Transparenz durch die Datenbank PINTO schafft, welche Sorten geschützte Genvarianten enthalten.

Trotz der neuen Regelungen des EPA, die 2017 eingeführt wurden und die keine Patente auf konventionell gezüchtete erlauben, zeigt der Fall von Nordic Maize Breeding, dass weiterhin Herausforderungen bestehen. „Keine Patente auf Saatgut!“ warnt, dass derzeit weitere 80 Patente auf pflanzliche Eigenschaften beim EPA angemeldet sind, was die Züchtergemeinschaft beunruhigt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter fordert daher eine Einschränkung der Patentierbarkeit von Pflanzeneigenschaften.

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