Umweltschutzorganisationen wie das Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) machen Druck gegen die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Pendimethalin, das sie ähnlich gefährlich wie Glyphosat einstufen. Sie fordern, dass die Zulassung dieses Wirkstoffs Ende November 2024 endet, um Schäden für die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit zu verhindern. Laut Umweltinstitut München könnte Pendimethalin das ungeborene Kind schädigen und wird in den USA als möglicherweise krebserregend betrachtet. Die EU hat bisher keine vergleichbare Einstufung vorgenommen.
Kritiker führen Studien an, die nahelegen, dass Pendimethalin hormonelle und genetische Veränderungen bewirken kann. Zudem sei der Stoff sehr flüchtig und verbreite sich über große Entfernungen in der Luft, was dazu führt, dass Rückstände sogar in Naturschutzgebieten, Privatgärten und Wohnsiedlungen gefunden wurden. Aufgrund seiner Gefährlichkeit wird Pendimethalin seit 2017 von der EU als „Substitutionskandidat“ geführt, was bedeutet, dass er durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden sollte.
Trotz der Bedenken wurde die Verwendung von Pendimethalin kürzlich von der EU um weitere zwei Jahre genehmigt, ohne dass eine aktuelle Risikobewertung vorliegt. Um gegen diese Entscheidung vorzugehen, hat das Umweltinstitut München zusammen mit BEL die Anwältin Dr. Caroline Douhaire beauftragt. Sie hat bereits eine interne Überprüfung der Genehmigung bei der EU-Kommission beantragt und plant, bei Ablehnung eine Nichtigkeitsklage zu erheben. Dr. Douhaire kritisiert, dass technische Verlängerungen zu häufig gewährt werden, ohne dass die Risiken des Wirkstoffs auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse umfassend geprüft werden.