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Finnland: Tierhalter müssen ab 2025 Umweltgebühr für Milchviehbetriebe zahlen

Ab dem Jahr 2025 wird in Finnland ein neuer „Umweltschadenfonds“ etabliert, der die finanzielle Verantwortung für Umweltschäden den Verursachern auferlegt. Das finnische Umweltministerium hat angekündigt, dass zukünftig nicht mehr der Staat, sondern die Verursacher selbst für die Folgekosten von Umweltschäden aufkommen sollen. Dies soll durch die Erhebung von Umweltschadensgebühren geschehen, deren Höhe sich nach dem Risiko der Umweltverschmutzung durch die jeweiligen Unternehmen oder Betriebe richtet.

Auch der Agrarsektor ist von dieser Neuregelung betroffen. Insbesondere Tierhaltungsbetriebe und Pelzfarmen müssen mit Gebühren rechnen. So sind beispielsweise Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine oder mehr als 750 Sauen sowie Geflügelhaltungsbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen verpflichtet, jährlich 5.200 Euro zu entrichten. Diese Regelung gilt ebenfalls für Betriebe mit mindestens 300 Milchkühen, 500 Mastrindern oder 600 Mutterkühen. Um die Großvieheinheiten präzise zu bestimmen, hat das Ministerium spezifische Tiereinheitenkoeffizienten festgelegt.

Darüber hinaus sind auch und Schlachthöfe zur Zahlung in den Fonds verpflichtet. Schlachthöfe mit einer täglichen Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen sowie Milchverarbeitungsbetriebe mit einer Tagesverarbeitung von über 200 Tonnen zahlen jährlich jeweils 2.700 Euro. Ebenso müssen Düngemittelhersteller jährlich 5.200 Euro in den Fonds einzahlen.

Die Umweltschadensgebühr, die als eine steuerähnliche Abgabe fungiert, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Betriebe, von denen grundsätzlich eine Umweltverschmutzung ausgeht, müssen eine einmalige Pauschale von 400 Euro entrichten. Die eigentliche Gebühr wird dann erstmals im Jahr 2026 erhoben und basiert auf den Aktivitäten des Vorjahres. Die jährlichen Gebühren werden zwischen 200 Euro und 30.000 Euro variieren.

Die Einnahmen des Umweltschadenfonds sollen speziell zur Deckung der Kosten verwendet werden, die durch Umweltverschmutzung entstehen. Die Mittel werden unter anderem für den Ausgleich von Umweltschäden sowie für Präventions- und Sanierungsmaßnahmen eingesetzt. Sollte ein Verursacher nicht zahlungsfähig oder nicht identifizierbar sein, erfolgen aus dem Fonds die entsprechenden Zahlungen. Mit der Einführung des neuen Fonds wird der bisherige Entschädigungsfonds für Ölverschmutzung und die obligatorische Umweltschadenversicherung abgelöst.

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