In seiner jüngsten Stellungnahme, die dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegt wurde, zeigt sich der Bundesrat besorgt über die geplanten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Insbesondere die Ausweitung der Klagegegenstände stößt auf Kritik, da befürchtet wird, dass dies zu einem erheblichen Mehraufwand für die Behörden der Länder führen könnte. Die Länderkammer hebt hervor, dass durch die Einbeziehung zusätzlicher Pläne, Programme und Zulassungsverfahren sowie Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen die Anzahl der Klageverfahren auf Länder- und Kommunalebene zunehmen dürfte.
Der Bundesrat warnt davor, dass durch die Erweiterung der Klagegegenstände und die gleichzeitigen Gesetzesänderungen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien Rechtsunsicherheiten entstehen könnten. Diese könnten wiederum zu einer Zunahme von Klageverfahren führen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den mit den neuen Regelungen verbundenen Aufwand genauer zu bewerten.
Die Bundesregierung jedoch weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die geplanten Anpassungen keine Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach sich ziehen würden. Vielmehr gehe es darum, die bestehenden Regelungen zur Konformität mit internationalen und europäischen Rechtsvorgaben anzupassen. Laut der Bundesregierung wird durch die geplante Gesetzesänderung lediglich die nationale Rechtslage an die höchstrichterliche Praxis und die Bestimmungen der Aarhus-Konvention sowie an das Europarecht angeglichen.
Die Bundesregierung verneint den Bedarf einer Evaluation, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, und lehnt weitere Vorschläge der Länderkammer ab. Sie erklärt jedoch ihre Bereitschaft, einige der Anregungen zu prüfen. Die beabsichtigte Gesetzesreform soll insbesondere den Zugang zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten verbessern und die Bestimmungen der 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention umsetzen. Diese internationale Vereinbarung, die von allen europäischen Staaten und der EU unterzeichnet wurde, zielt darauf ab, die Mitwirkungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken und somit den Umweltschutz effektiver zu gestalten.