Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat nach intensiven Diskussionen die überarbeiteten Kriterien für seine Tierwohl-Programme aktualisiert. Diese Neuerungen orientieren sich stark an den staatlichen Vorgaben zur Tierhaltungskennzeichnung, insbesondere in Bezug auf die Platzvorgaben für Mastschweine.
Bislang waren Landwirte gefordert, in ihren Frischluft-Ställen 40 % mehr Platz als die gesetzlichen Mindestanforderungen bereitzustellen, was einem Platzangebot von 1,05 Quadratmetern pro Mastschwein entsprach. Nach den neuen Richtlinien müssen nun für Mastschweine in der Haltungsform 3 in Frischluft-Ställen mit Offenfront 1,3 Quadratmeter pro Tier zur Verfügung gestellt werden. Diese Anpassung wird voraussichtlich zu erhöhten Kosten für die Schweinehalter führen.
Darüber hinaus sind für Frischluft-Ställe mit separatem Auslauf insgesamt 1,1 Quadratmeter pro Mastschwein vorgesehen. Die neuen Anforderungen beinhalten auch den Einsatz von GVO-freiem Futter ab Haltungsform 3, was aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit dieses Futters zu weiteren Kostensteigerungen führen könnte.
Die aktualisierten Tierwohl-Kriterien sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Für Betriebe, die bereits an bestehenden Programmen teilnehmen, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025. Landwirte sind nun gefordert, die Vorteilhaftigkeit dieser Programme genau zu prüfen, insbesondere angesichts der oft kurzen Vertragslaufzeiten, die mit diesen Programmen einhergehen.