Die rot-grüne Minderheitsregierung strebt an, vor den angesetzten Neuwahlen am 23. Februar 2025 noch wichtige Gesetzesänderungen durchzusetzen. Ein zentraler Punkt ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die auch Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Messstellenbetriebsgesetz umfasst. Das Bundeskabinett hat die Änderungen bereits verabschiedet, und nun sollen sie im Bundestag diskutiert und beschlossen werden.
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Integration von Erneuerbaren-Anlagen in den Strommarkt zu verbessern. Besonders hervorzuheben ist die geplante Reduzierung der Direktvermarktungspflicht für Photovoltaik-Anlagen auf bis zu 25 Kilowatt sowie die Anpassung der EEG-Vergütungen bei negativen Börsenstrompreisen. Die Novelle sieht vor, dass Neuanlagen in solchen Zeiten keine Vergütung erhalten und kleinere Anlagen im Bedarfsfall durch Netzbetreiber steuerbar gemacht werden können.
Des Weiteren sollen durch die EnWG-Novelle die Bedingungen für den Smart-Meter-Rollout optimiert und die Grundlagen für einen effizienteren Smart-Grid-Rollout geschaffen werden, um vorhandene Flexibilitäten besser zu nutzen. Das übergeordnete Ziel ist es, das Energiesystem stabil und steuerbar zu halten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle ist die Beschleunigung des Ausbaus des Übertragungsnetzes. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den dringlichen Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller geplanten Vorhaben im aktuellen Netzentwicklungsplan festzustellen und bestehende Netzkapazitäten optimal zu nutzen.
Die Energiebranche unterstützt überwiegend die schnelle Verabschiedung der EnWG-Novelle. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonen die Dringlichkeit, die regulatorischen Anpassungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, insbesondere wegen des Rekordzubaus bei Photovoltaik-Anlagen und der Notwendigkeit, die Netzstabilität zu gewährleisten.
Naturstrom, ein Öko-Energieversorger, plädiert ebenfalls für eine zeitnahe Verabschiedung der Novelle, sieht jedoch Verbesserungsbedarf. Insbesondere die Themen Smart-Meter-Rollout und die Anforderungen an die Steuerung kleiner Photovoltaik-Anlagen sowie die Anpassung der Prozesse der Direktvermarktung sollten noch optimiert werden, um Hemmnisse zu vermeiden und eine effiziente Marktintegration zu gewährleisten.