Das Europäische Parlament hat eine Verschiebung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) beschlossen. Der neue Stichtag für die Umsetzung der Regelungen ist nun der 30. Dezember 2025. Diese Entscheidung folgt auf eine Abstimmung in Brüssel, bei der 371 Abgeordnete für die Verschiebung votierten, während 240 dagegen und 30 sich der Stimme enthielten.
Die Verschiebung soll großen Unternehmen und Händlern mehr Zeit geben, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine noch längere Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Verordnung, die von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, reagierte damit auf umfassende Kritik aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen, darunter Industrie, Landwirtschaft und Handel.
Die EUDR, die als ein bürokratisches Unterfangen betrachtet wird, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass in die EU importierte oder dort bereitgestellte Produkte wie Soja, Ölpalme, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Verordnung plant, Produktionsländer nach ihrem „Entwaldungsrisiko“ zu klassifizieren und entsprechende Nachweispflichten für Erzeuger und Händler festzulegen.
Trotz der Verschiebung bleibt die Debatte um die Verordnung kontrovers. Während die Europäische Volkspartei (EVP) eine neue Kategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko einführen möchte, kritisieren die Grünen im Europaparlament die Abschwächungen der Verordnung. Thomas Waitz, agrarpolitischer Sprecher der EU-Grünen, äußerte Bedenken, dass die Anpassungen die Verordnung zugunsten der Holzindustrie verwässern könnten. Er warnte davor, den Interessen der Industrie nachzugeben, während die Klimakrise die Ernährungssicherheit bedrohe.
Christine Schneider von der EVP verteidigte die Anpassungen und betonte das Ziel, die Verordnung praktikabler zu gestalten, ohne die europäischen Unternehmen übermäßig zu belasten. Die EU-Kommission hat zugesichert, überflüssige Anforderungen zu eliminieren und Doppelregelungen sowie Berichtspflichten zu minimieren, um die Effektivität der Regelung ohne Kompromisse bei den Umweltschutzzielen zu gewährleisten.
Die endgültige Implementierung der EUDR erfordert noch die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten, was die nächste Hürde im legislativen Prozess darstellt.