Mit Beginn des Jahres 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise eingeführt. Landwirte sind ab dem 1. Januar verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen, wie neue gesetzliche Vorgaben festlegen. Ab diesem Zeitpunkt sind herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen von Lieferanten nicht mehr zulässig.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geht davon aus, dass vor allem Geschäftspartner wie Genossenschaften und der Landhandel rasch auf das neue System umstellen werden, um Kosten und Aufwand zu reduzieren. Als Vorbereitung auf den Empfang von E-Rechnungen ist zunächst die Einrichtung einer E-Mail-Adresse erforderlich. In Deutschland werden derzeit zwei Formate für E-Rechnungen akzeptiert: ZUGFeRD und X-Rechnungen. ZUGFeRD ist weit verbreitet und kombiniert eine PDF-Rechnung mit einem XML-Dateianhang. Für das Verarbeiten von X-Rechnungen, die ausschließlich auf XML basieren, ist spezielle Software wie Datev oder Land-Data notwendig.
Zur Unterstützung stehen auch kostenlose externe Tools zur Verfügung, darunter die Datev E-Rechnungsplattform oder das zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes. Wie Papierrechnungen müssen auch E-Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, wobei die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten sind.
Ab 2026 wird es für Land- und Forstwirte ebenfalls erforderlich sein, E-Rechnungen zu versenden. Ausnahmen hiervon gelten nur für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro. Ab dem Jahr 2028 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Der Gesetzgeber hat dabei keine Vereinfachungen für pauschalierende Land- und Forstwirte vorgesehen.
Weitere Details und Informationen zur Einführung der E-Rechnung können auf den Informationsseiten der Bundesregierung nachgelesen werden. Es empfiehlt sich für alle Beteiligten in der Agrarwirtschaft, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen, um den Übergang zu den E-Rechnungen reibungslos zu gestalten.