Nach vielen Jahren ohne Vorkommen hat ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) Deutschland überrascht. Es ist der erste bestätigte Fall seit 1988, und die Wirkung auf den Markt und die Tierhaltung ist erheblich. Mit dem Ausbruch hat Deutschland seinen Status als „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ verloren, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert.
Trotz der Sperrzonen bleibt der innerdeutsche und EU-innergemeinschaftliche Handel durch das Prinzip der Regionalisierung weitgehend erhalten. Die Marktauswirkungen bleiben mittelfristig begrenzt, da sich die Warenströme neu ausrichten müssen. Die Marktteilnehmer werden zu besonnenem Handeln aufgerufen, insbesondere in Anbetracht der bereits bestehenden Restriktionen durch die Afrikanische Schweinepest, welche deutsche Schweinefleischexporte nach Asien erschwert haben.
Die Diskussion um eine mögliche MKS-Impfung wird intensiv geführt, da diese langfristige Marktauswirkungen haben könnte. Impfstoffe sind verfügbar, doch ihr Einsatz muss sorgfältig abgewogen werden. Etwa 20 Prozent der deutschen Fleischexporte sind für Drittländer bestimmt, mit einem Umsatz von 840 Millionen Euro im Jahr 2024, im Vergleich zu fast 5 Milliarden Euro an Gesamtexporten im ersten Halbjahr.
Der Markt hat auf den Ausbruch schockiert reagiert, jedoch sind erfahrene Beobachter zuversichtlich, dass eine Erholung ähnlich wie bei früheren Tierseuchen möglich ist. Trotz des aktuellen Exportstopps für Unternehmen, die seit dem 10. Januar 2025 keine neuen Exportzertifikate mehr erhalten, bleibt die Hoffnung auf pragmatische Lösungen für den Handel mit Drittländern, insbesondere mit Großbritannien, bestehen.
Die unmittelbare Auswirkung auf den Markt ist unterschiedlich, wobei der Milchsektor am stärksten betroffen ist, gefolgt von Schweine- und Rindfleischmärkten. Während der Schlachtrindermarkt zu Beginn der Woche stabil blieb, bleibt die Entwicklung im Schweinemarkt abzuwarten.
Im Falle eines Seuchenausbruchs sind die regulativen Schritte bekannt: Ein einzelner MKS-Fall führt zum sofortigen Verlust des MKS-freien Status, der frühestens nach drei Monaten wiedererlangt werden kann, gefolgt von einer Wartefrist von sechs bis zwölf Monaten, abhängig vom Abnehmerland.