In der letzten Sitzung des Bundestages wurde eine wichtige Gelegenheit verpasst, effektivere Kontrollen gegen Klimabetrug einzuführen. Trotz des Erkennens der Dringlichkeit durch die Umweltministerkonferenz ist es nicht gelungen, eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchzusetzen, die eine Einführung von Vor-Ort-Kontrollen in Ländern wie China ermöglicht hätte. Diese Maßnahme hätte dazu beigetragen, Betrügereien im Zusammenhang mit Klimaschutzzertifikaten zu minimieren.
Die Initiative Klimabetrug Stoppen betonte, dass eine Anpassung des Gesetzes dringend notwendig gewesen wäre, um auf die Betrugsfälle zu reagieren, die bereits zu einem signifikanten Preisverfall der Treibhausgasminderungsquoten geführt haben. Diese Entwicklung setzt die deutsche Biokraftstoffproduktion unter erheblichen Druck. Leider konnte sich die Regierung, trotz grundsätzlicher Zustimmung der beteiligten Parteien, nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen.
Die vorgeschlagene Einführung von weltweiten Vor-Ort-Kontrollen hätte einen ersten wichtigen Schritt zur Betrugsprävention darstellen können. Die Nichtumsetzung dieser Maßnahme ist besonders bedauerlich, da das Vorhaben parteiübergreifende Unterstützung gefunden hatte. Das Scheitern, diese kleine, aber bedeutende Gesetzesänderung zu realisieren, lässt die Marktteilnehmer weiterhin in Unsicherheit und beeinträchtigt den Markt für Treibhausgasminderungsquoten nachhaltig.
Die Initiative fordert das Bundesumweltministerium auf, die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und nicht bis zum geplanten Datum Ende 2026 zu warten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um weitere Insolvenzen in der Branche zu verhindern. Die vorgesehenen Regelungen könnten auch auf dem Verordnungsweg eingeführt werden.
Darüber hinaus hat die letzte Umweltministerkonferenz Ende November 2024 bestätigt, dass falsch deklarierte Importe fortgeschrittener Biokraftstoffe aus Industrieabfällen und Reststoffen der Palmölproduktion die Treibhausgasquote erheblich übererfüllt haben. Dies hat zu einem Preisverfall geführt, der die Akteure, die die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED III erfüllt haben, benachteiligt.
Die Länderumweltminister fordern daher eine Weiterentwicklung der Regelungen zur THG-Quote, um die Klimaneutralitätsziele Deutschlands zu unterstützen und die Anforderungen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu erfüllen. Sie betonen die Notwendigkeit, Investitionsanreize zu schaffen, die administrative und rechtliche Hürden abbauen und unlautere Praktiken effektiv unterbinden.
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen hat bereits auf die unzureichende Evaluierung der Treibhausgasminderungs-Quote hingewiesen und fordert eine Verbesserung der Berichterstattung, um eine fundierte politische Diskussion im neugewählten Bundestag zu ermöglichen. Dies wird essentiell sein, wenn die Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der RED III in nationales Recht diskutiert werden.