Im März 2024 hat die Schweiz einen Antrag gestellt, um die Bezeichnung „Emmentaler“ gemäß der Genfer Akte international schützen zu lassen und damit die geografische Herkunft dieses berühmten Käses zu sichern. Diese Bemühungen sind allerdings gescheitert, da die EU-Kommission den Antrag abgelehnt hat. Die Kommission, als Vertragspartner der Genfer Akte, hat entschieden, dass der Begriff „Emmentaler“ im Bereich der EU als generische Bezeichnung behandelt wird und somit keinen geografischen Schutz genießt.
Diese Entscheidung ermöglicht es, dass Emmentaler Käse innerhalb der Europäischen Union überall produziert und verkauft werden darf, vorausgesetzt, die jeweiligen nationalen Produktionsvorschriften werden eingehalten. Dies markiert das erste Mal, dass die EU-Kommission einen solchen Beschluss fasst, der weitreichende Implikationen für die Definition und den Schutz geografischer Herkunftsangaben hat.
Der Emmentaler Käse, der traditionell mit der Schweiz in Verbindung gebracht wird, wird aktuell unter verschiedenen geschützten Bezeichnungen auch außerhalb der Schweiz produziert. Darunter befindet sich beispielsweise der „Allgäuer Emmentaler“ aus Deutschland, der weiterhin unter dieser spezifischen Bezeichnung vermarktet werden darf. Die EU-Kommission unterstreicht mit ihrer Entscheidung die Auffassung, dass der Name „Emmentaler“ eine größere geografische Region umfasst als nur die Schweiz.
Diese Entwicklung könnte für Produzenten und Verbraucher gleichermaßen von Bedeutung sein, da sie die Tür für eine breitere Produktion und Verfügbarkeit von als Emmentaler gekennzeichneten Produkten öffnet, was wiederum die Wettbewerbsbedingungen und Marktstrategien innerhalb der EU beeinflussen könnte.