In dieser Woche hat das Bundeskabinett überraschend den Beschluss zur Novelle der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die Treibhausgasquote verschoben. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich der Korrektheit der Emissionsminderungen, die vor allem bei der Öl- und Gasförderung erzielt wurden. Insbesondere stehen chinesische Unternehmen im Verdacht, bei diesen Emissionsminderungen betrogen zu haben.
Die bestehende Verordnung erlaubt es Unternehmen, die in Deutschland der Treibhausgasquote unterliegen, ihre Verpflichtungen seit 2020 teilweise durch Upstream-Emissions-Reduktionen zu erfüllen. Diese Emissionen entstehen bei der Erkundung und Erschließung von Lagerstätten oder bei der Gewinnung von Erdöl und anderen fossilen Brennstoffen.
Kritik gab es bereits bei der Einführung der Verordnung im Jahr 2019. Kritiker bemängelten, dass Emissionsminderungen bei der Förderung fossiler Kraftstoffe im Ausland auf die deutsche Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden, was keinen direkten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland leistet. Die geplante Novelle soll nun die Anrechnung von UER nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 ermöglichen.
Der Verdacht des Betrugs wurde verstärkt, nachdem Unregelmäßigkeiten bei zahlreichen, auf die Treibhausgasquote angerechneten UER-Projekten aufgedeckt wurden. Insbesondere hatten Branchenmitglieder erhebliche Zweifel an der Korrektheit zahlreicher ab 2020 angerechneter UER-Projekte aus China geäußert. Anfang 2024 leitete die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) daraufhin eine Untersuchung ein.
Gefälschte UER-Nachweise haben offenbar nicht nur die deutschen Klimaschutzbemühungen untergraben, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die gesamte Biokraftstoffwarenkette geführt. Die vermeintlich erbrachten THG-Minderungen haben zudem zu einem Verdrängungseffekt geführt, der die Preise für die Übernahme von Quotenverpflichtungen im THG-Quotenhandel von über 400 € je Tonne CO2 auf etwa 100 € je Tonne CO2 sinken ließ.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, begrüßt die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses und fordert die beteiligten Bundesministerien auf, das verbleibende Zeitfenster für dringend notwendige Nachbesserungen am Verordnungsentwurf zu nutzen. Obwohl das vorzeitige Auslaufen der Anrechnung der UER zu begrüßen sei, mangele es an einer konsequenten Aufarbeitung der mutmaßlichen Betrugsfälle.