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Biogasbauern fordern mehr Flexibilisierung und Chancen

Enttäuschung bei Biogasbauern über das neue Klimaschutzgesetz und

Die jüngsten Durchbrüche der Ampelfraktionen beim Klimaschutzgesetz und dem Solarpaket haben in der für Enttäuschung gesorgt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), kritisiert, dass die Stromerzeugung aus Biomasse im Rahmen des Solarpakets zu wenig Beachtung findet und kaum verbessert wurde. Die geringfügigen Verschiebungen der -Volumina seien „bei weitem nicht ausreichend“, um den Erhalt von etwa 10.000 Biogasanlagen zu sichern. Rostek warnt vor einem ungebremsten Rückbau der Anlagen, insbesondere in Bayern, wo jeder dritte Biogasbauer plant, seine Anlage abzuschalten. In Niedersachsen droht sogar bis zu zwei Dritteln der Biogasanlagen das Aus.

Rostek vermisst zudem wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie beispielsweise einen höheren Flexibilitätszuschlag. Sie fordert, dass die Vorteile der flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung stärker unterstützt werden sollten, insbesondere vor dem Hintergrund der und der Wärmewende. Die zunehmende Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen sei kosteneffizienter im Vergleich zum Bau neuer Kraftwerke, besonders wenn man dies mit dem Einsatz von grünem Wasserstoff vergleicht, der voraussichtlich erst in den 2040er Jahren in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird.

Die Bioenergieverbände fordern ein sofortiges Biomasse-Paket, um nicht nur als „Anhängsel eines weiteren Solarpakets“ behandelt zu werden.

Trotz der Kritik sieht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes () kleinere Verbesserungen für Biogasbauern vor. So plant die Ampelregierung, die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen sowie die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion zeitweise auszusetzen. Zudem sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 Prozent anstatt wie bisher nur um 10 Prozent zu erhöhen. Weitere Vorteile sind geplant für bestehende Güllekleinanlagen, die ihre Leistung erhöhen dürfen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Auch die Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System soll für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Jahr der Inbetriebnahme gestrichen werden.

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