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Clearingstelle: Solarzäune erhalten EEG-Vergütung

Einige Netzbetreiber mauern, wenn die vertikal installierten Module angeschlossen werden sollen. Nun erging ein klares Votum: Solarzäune sind nach Paragraf 48 förderfähig. Sie gelten nicht als Freiflächenanlage, brauchen also keinen Bebauungsplan.

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