Falsch deklarierter Biodiesel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Der Verdacht, dass fälschlicherweise als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ im Sinne der Erneuerbare-Energie-Richtlinie II (RED II) deklarierter Biodiesel aus China in die EU importiert wurde, wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt. Die dazu eingeschaltete Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren eingestellt, da keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorlagen, wie in einer Antwort (20/10099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion erklärt wurde.
Keine abschließende Beurteilung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hatte Anfang 2023 die Staatsanwaltschaft Bonn eingeschaltet, aber das Verfahren wurde eingestellt. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die BLE aufgrund fehlender Instrumente für Vor-Ort-Kontrollen in Ländern, in denen sie keine Kontrollbefugnis hat, die technischen Voraussetzungen für die Herstellung von fortschrittlichen Biokraftstoffen in den chinesischen Herkunftsbetrieben nicht abschließend beurteilen konnte. Es wurden keine Betriebsbesichtigungen im Rahmen der Sonderkontrollen durchgeführt, und es liegen auch keine Bildaufnahmen der Anlagen vor. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur Herstellung von fortschrittlichen Biokraftstoffen kein Garant dafür ist, dass die Ausgangsstoffe korrekt deklariert werden, so die Antwort der Bundesregierung.
Kritik an Biodieselimport aus China: Rapsöl verliert wichtigsten Absatzmarkt
Experten zufolge war der Import nicht nur für die europäischen Biodiesel-Hersteller, sondern auch für die Raps-Produzenten äußerst problematisch. Die Raps-Preise sanken von Mai 2022 bis Mai 2023 von 750 auf 400 €/t, da die Nachfrage nach Raps aufgrund des chinesischen Billig-Biodiesels zurückging.