Am 31. Januar hat der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht verabschiedet, die insbesondere für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutende Auswirkungen haben. Die Novelle zielt darauf ab, temporäre Überschüsse bei der Solarstromerzeugung zu vermeiden und damit das Stromnetz zu stabilisieren.
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf diese Gesetzesänderung geeinigt, die von verschiedenen Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits analysiert wurde. Der Bundesverband Solarwirtschaft informiert über die zukünftigen Änderungen für Betreiber von Solaranlagen. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen für den Strom, den sie während negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeisen, keine Einspeisevergütung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.
Um die Wirtschaftlichkeit neuer Solaranlagen zu sichern, wird jedoch ein Kompensationsmechanismus eingeführt: Nicht vergüteter Solarstrom kann durch eine Verlängerung des rund 20-jährigen Vergütungszeitraums ausgeglichen werden. Betreiber bereits installierter Anlagen können sich freiwillig für die Neuregelung entscheiden und erhalten als Anreiz eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Für die zukünftige Handhabung von Stromspitzen ist zudem geplant, den Ausbau intelligenter Messsysteme (iMSys) und entsprechender Steuerungstechnik zu beschleunigen. Anlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt peak müssen künftig steuerbar sein. Ausnahmen bilden sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen“, die keinen Strom ins Netz geben, sowie Steckersolargeräte, für die keine Ausrüstungspflicht besteht.
Die Gebühren für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik werden ebenfalls angepasst. So steigen die maximal zulässigen jährlichen Entgelte für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 15 kW um 30 Euro, für Anlagen von 15 kW bis 25 kW um 40 Euro und für Anlagen von 25 kW bis 100 kW um 20 Euro pro Jahr. Zusätzlich fallen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro an.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen, die auf 60 % begrenzt wird, solange sie nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Dies soll sicherstellen, dass solar erzeugte Spitzenleistungen nicht ins Netz eingespeist, sondern entweder vor Ort verbraucht, zeitversetzt gespeichert oder zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz eingespeist werden. Diese Regelung gilt für alle Photovoltaiksysteme unter 100 Kilowatt, die nicht in der Direktvermarktung sind, mit Ausnahme kleiner Steckersolargeräte.