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Flickenteppich der Regeln: NRW stoppt Windkraft-Anlagen bis 2025

In arbeiten die fünf Bezirksregierungen und der Regionalverband Ruhr (RVR) intensiv an der Erstellung neuer Regionalpläne, die bis Ende 2025 Windenergiegebiete festlegen sollen. Der Landesverband (LEE ) hat diese Pläne geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die unterschiedlichen Regelungen der Regionen einen Flickenteppich bilden könnten.

Diese Regelvielfalt könnte zahlreiche geplante Windenergieprojekte blockieren. Derzeit sind Übergangsregeln in Kraft, die es ermöglichen, dass die Genehmigung für den Bau von Windrädern außerhalb der künftig ausgewiesenen Gebiete von der Regionalplanungsbehörde „im Einzelfall“ ausgesetzt wird. Laut Informationen des WDR hat insbesondere die Bezirksregierung Arnsberg von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bereits den Bau von 65 Windrädern gestoppt.

Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des LEE NRW, befürchtet, dass die derzeit zurückgestellten Projekte aufgrund ihrer Lage außerhalb der geplanten Windenergiegebiete nicht realisiert werden können, was für die betroffenen Unternehmen hohe finanzielle Verluste bedeutet. Vogel kritisiert, dass die hohe Anzahl der Aussetzungen keinen Raum mehr für Einzelfallentscheidungen lässt und rechnet mit einer Reihe von Klagen gegen diese Praxis.

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betont die Wichtigkeit des Vertrauens in die Planverfahren und die Notwendigkeit der Aussetzungsmöglichkeiten, um die Planungen zu unterstützen. Laut Bundesgesetz muss Nordrhein-Westfalen bis 2032 mindestens 1,8 % seiner Landesfläche für bereitstellen, ein Ziel, das bereits 2025 erreicht sein soll. Derzeit sind etwa 1,3 % der Fläche dafür ausgewiesen.

Die Analyse des LEE zeigt jedoch, dass die fehlende Koordination auf Landesebene zu einem Durcheinander führt, da jede Region eigene Regeln aufstellt. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Abstandsregelungen: Während das pauschale Tausend-Meter-Abstandsgebot zu Wohnsiedlungen von der Landesregierung abgeschafft wurde, halten die Bezirke Arnsberg und Detmold daran fest. Detmold hat zusätzlich einen Abstand von 300 Metern zu Vogelschutzgebieten eingeführt, eine Regelung, die in anderen Regionen nicht existiert.

Im Gegensatz dazu sind die Abstandsregeln in Münster lockerer, obwohl der LEE einige der vorgesehenen Flächen als ungeeignet für moderne Windenergieanlagen ansieht. Münster plant zudem, die Errichtung von Windrädern auf Kalamitätsflächen zu verbieten, was in anderen Gebieten erlaubt ist.

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