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Neues Gebäudeenergiegesetz: Was Hausbesitzer ab 2024 erwartet

Ab 2024 sollen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedet hat. Fossile Heizungen wie Gas- und Ölheizungen dürfen dann nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien eingebaut werden. Wärmepumpen und Holzheizungen sind dabei gleichgestellt, was das Heizen mit erneuerbaren Energien angeht. Doch der Entwurf stößt auf heftigen Widerstand von Hausbesitzern, Wirtschaftsverbänden und Teilen der Politik.

Förderung und Ausnahmeregelungen

Parallel zum GEG wurde ein neues Förderkonzept für den Heizungstausch vorgestellt. Ab 2024 können Haushalte bis zu 50 % Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen, was noch vor der Sommerpause geschehen soll, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Änderungen am Entwurf sind also noch möglich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte bereits Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen vom Verbot von Gasheizungen an. „Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.

Kritik von Verbänden und Politik

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts scharf: „Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ Er betonte, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten werde, ohne dass ausreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien.

Auch die -Fraktion äußerte sich kritisch zu einem Verbot von Holz- und Pelletheizungen in Neubauten. Fraktionsvize Matthias Miersch erklärte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die parlamentarischen Beratungen erst am Anfang stehen und keine klimafreundlichen Technologien von vornherein ausgeschlossen werden sollten. Hauseigentümern müssten auch weiterhin verschiedene Heizungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, „auch Biomasse“.

Die FDP bekräftigte ebenfalls ihre Kritik am GEG-Entwurf. „Am Ende muss das Gesetz mit der Realität vereinbar sein“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Carina Konrad, der F.A.Z.

Zulässige Heizungen ab 2024

Ab 2024 sollen vor allem Wärmepumpen und Holzheizungen als Heizungssysteme eingesetzt werden. Holzheizungen wie Pelletheizungen erfüllen die 65 %-Erneuerbare-Energien-Regel und unterliegen keiner Kombinationspflicht mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik). Auch Hybridkombinationen aus Wärmepumpe und Gasheizung sind erlaubt. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz kann ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. In gut sanierten Häusern sind zudem Stromdirektheizungen eine Option.

Kosten und weitere Regelungen

Die Bundesregierung hat die Kosten für die verschiedenen Heizungsarten im GEG-Entwurf berechnet, wobei andere Experten zu abweichenden Ergebnissen kommen. Eine Möglichkeit, Gasheizungen zu erhalten, besteht darin, sie mit Wasserstoff zu betreiben. Dies erfordert jedoch gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass die Gasheizung zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann. Der Netzbetreiber muss einen verbindlichen Plan vorlegen, wie Kunden ab 2030 mit 50 % Biogas und ab 2035 mit 65 % Wasserstoff beliefert werden können.

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf können neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren mit erneuerbaren Energien nachgerüstet werden. Dies dürfte für Hausbesitzer jedoch sehr teuer werden. Funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden und können repariert werden. Eine Tauschpflicht greift erst bei einem vollständigen Defekt der Heizung. Für fossile Heizungen gilt jedoch ein Enddatum: Sie dürfen nur bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Förderung von Holzheizungen

Auch im Hinblick auf die Förderung für Holzheizungen wird das Heizen mit Holz attraktiv gemacht (mit Ausnahme des Neubaus). Neben einer 30-prozentigen Grundförderung gibt es für selbstnutzende Wohneigentümer einen einkommensabhängigen Bonus. 30 Prozent Zuschuss erhalten alle Wohneigentümer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Dazu winkt noch ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, um den Wechsel zu einer klimaschonenden Holzheizung zu erleichtern. Der Fördersatz ist bei der Kombination des Einkommens- und des Klimageschwindigkeitsbonus auf maximal 70 Prozent begrenzt. In der Summe werden von den Investitionskosten für eine moderne Pelletheizung maximal 23.500 Euro übernommen – inklusive Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro.

Widerstand gegen den Entwurf

Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz stößt auf breiten Widerstand. Während die Bundesregierung die Energiewende vorantreiben will, fordern viele eine realistischere und weniger belastende Umsetzung für Hausbesitzer und betroffene Einrichtungen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK)

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