Bayern und Schleswig-Holstein haben einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Rückgang bestehender Biogasanlagen entgegenzuwirken, indem sie zwei Anträge in den Bundesrat eingebracht haben. Ziel dieser Initiativen ist es, die nachlassende Stromerzeugung aus Biogasanlagen zu revitalisieren, da diese aufgrund neuer rechtlicher Regelungen, gestiegener Betriebskosten und ungünstiger Ausschreibungsbedingungen derzeit von einem Rückbau bedroht sind. Die Produktion von Strom aus Biogas hat laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 um 5,7 % auf 28,0 Milliarden Kilowattstunden abgenommen.
Ein wesentlicher Vorschlag beinhaltet, das Ausschreibungsvolumen für Biomasse deutlich zu erhöhen und die Flexibilität der Anlagen durch die Anpassung der Bemessungsleistung und die Einführung eines Klimazuschlags zu verbessern. Insbesondere die Förderung der Verwendung von Gülle als Biogassubstrat durch einen Klimabonus von 3 Cent je Kilowattstunde steht im Fokus, um den Betrieb von Biogasanlagen attraktiver zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Zusätzlich fordert Schleswig-Holstein, dass Bioabfälle, Gülle und Material aus der Landschaftspflege leichter in Biogasanlagen genutzt werden können. Dies soll durch die Reform agrar- und umweltrechtlicher Regelungen erreicht werden, die derzeit eine solche Nutzung erschweren.
Diese Initiativen erhalten breite Unterstützung von Branchenverbänden und Politikern, die betonen, dass Biogas eine unverzichtbare Rolle in der Erreichung von Klimaneutralität spielt. Biogasanlagen bieten die notwendige Flexibilität und Speicherfähigkeit, um die Schwankungen von fluktuierenden Energieträgern wie Photovoltaik und Wind auszugleichen und somit zur Netzstabilität beizutragen.
Die Diskussionen im Agrarausschuss der Länderkammer Anfang April werden zeigen, inwiefern diese Vorschläge Unterstützung finden und inwieweit sie umgesetzt werden, um den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Biogasanlagen in Deutschland zu sichern.