Anzeige
 

Neue Regelungen der Bundesnetzagentur zu Netzentgelten

Die Bundesnetzagentur setzt sich dafür ein, die Kosten für den fairer auf alle Stromverbraucher zu verteilen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Last der Netzbetreiber, die besonders durch den Ausbau erneuerbarer Energien entsteht, zu mindern und eine gleichmäßigere Kostenbeteiligung zu schaffen.

Im Fokus steht der Ausbau und die Digitalisierung der Stromverteilernetze, um den regional erzeugten erneuerbaren effektiv weiterleiten zu können. Diese notwendigen Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten, die regional sehr unterschiedlich ausfallen können. Insbesondere in Gebieten mit umfangreichem Ausbau von Windenergie im Norden und Photovoltaikanlagen im ländlichen Raum fallen höhere Kosten an. „Unser Ziel ist eine faire Verteilung der Netzentgelte auf alle Verbraucher, unabhängig davon, ob sie in Regionen mit intensivem Ausbau der Erneuerbaren wohnen oder arbeiten. Die ist eine kollektive Anstrengung, und in die Netze nützen der gesamten Gesellschaft“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zur Entlastung der besonders betroffenen Regionen plant die Bundesnetzagentur, die zusätzlichen Kosten auf alle Stromverbraucher umzulegen. Ohne diese Maßnahme würden die Netzentgelte 2024 um 0,605 Cent pro Kilowattstunde steigen, was für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden jährlich zusätzliche Kosten von etwa 21 Euro bedeuten würde. Prognosen für das Jahr 2025 stehen noch aus.

In Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte deutlich höher als in anderen Regionen des Landes. Während in manchen Gebieten Netzentgelte von bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde anfallen, liegen sie in anderen Regionen unter 5 Cent. Auch innerhalb der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg gibt es erhebliche Unterschiede.

Eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz vom Dezember 2023 ermächtigt die Bundesnetzagentur nun, über die Netzkosten zu entscheiden und eine gerechtere Verteilung der Lasten anzustreben. In Schleswig-Holstein, speziell im Gebiet der SH Netz, wird eine signifikante Senkung der Netzentgelte um etwa 30% ab dem 1. Januar 2025 erwartet, was die Stromkunden jährlich um circa 4,5 Cent pro Kilowattstunde entlastet. Die Gesamtentlastung in diesem Netzgebiet beläuft sich auf über 250 Millionen Euro pro Jahr. „Dank des Engagements vieler Beteiligter in den letzten zehn Jahren werden die Menschen in Schleswig-Holstein die Vorteile in Form von rund 4,5 Cent geringeren Netzentgelten pro Kilowattstunde zu spüren bekommen. Damit wird eine bundesweit gerechtere Verteilung der Kosten für den Netzausbau sichergestellt“, kommentiert Tobias Goldschmidt, Umweltminister von Schleswig-Holstein.

Seit 2014 bemüht sich das Umweltministerium von Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern um eine Reform der Netzentgelte. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht eine entsprechende Reform vor, um die Transparenz zu erhöhen, die Umstellung auf Klimaneutralität zu fördern und die Kosten fair zu verteilen. Die Bundesnetzagentur plant, diese Änderungen zeitnah umzusetzen. Goldschmidt betont zudem die Wichtigkeit, dass die reduzierten Netzentgelte tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben werden.

Weitere Energie-Nachrichten

Klimaschutzbetrug: Biokraftstoffbranche kritisiert ZDF-Schätzung

Das ZDF beziffert die Schäden durch Betrug mit Klimaschutzzertifikaten auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Die Biokraftstoffbranche hingegen schätzt den Schaden wesentlich höher...

Stabile Heizölpreise vor Weihnachten: Liefertermine für das laufende Jahr sind kaum...

Nach einem zunächst schwachen Beginn der Woche vor Weihnachten stabilisierten sich die Ölpreise an den internationalen Warenterminmärkten rasch und schlossen mit geringfügigen...

Ölpreise steigen – Heizöl bleibt stabil

Die Ölpreise haben am internationalen Warenterminmarkt am Freitag eine weitere Steigerung erfahren und beendeten die Woche mit einem merklichen Zuwachs. In Asien...

Photovoltaikanlagen: Anmeldung bei Bundesnetzagentur unverzichtbar

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen, einschließlich , ihre Anlagen bei der Bundesnetzagentur registrieren. Wird diese Pflicht missachtet,...

Vereinfachung der Regelungen für PV-Freiflächen in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat die Bestimmungen für Ausgleichsflächen bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen erleichtert. Ab jetzt ist es die Regel, dass für PV-Freiflächenanlagen kein zusätzlicher...