Anzeige
 

Aktuelle Pelletspreise

Heute liegt der durchschnittliche Preis für lose Holzpellets bei ...

 

Private Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher ab 2023 steuerfrei

Seit Beginn des Jahres 2023 profitieren Betreiber neuer privater Photovoltaikanlagen und Stromspeicher von einer Befreiung der Umsatzsteuer. Diese steuerliche Erleichterung gilt ausschließlich für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet wurden. Ältere Anlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, können nicht von der neuen Regelung profitieren.

Für neu installierte Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) entfällt die sonst übliche Umsatzsteuer von 19 Prozent vollständig. Dieser sogenannte Nullsteuersatz führt dazu, dass auf den Rechnungen für diese Anlagen der Netto- und Bruttobetrag identisch sind. Die umfasst alle Bestandteile der Anlage, inklusive Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher, und ist auf unbestimmte Zeit angelegt.

Erweiterungen von bestehenden Anlagen, die nach dem Stichtag durchgeführt werden, profitieren ebenfalls von dieser Regelung. Nicht unter den Nullsteuersatz fallen hingegen Leistungen, die nicht unmittelbar mit der Installation verbunden sind. Betreiber von Anlagen, die vor 2023 installiert wurden, können sich entweder für eine Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerpflicht entscheiden oder die Regelbesteuerung wählen. Für diejenigen, die ihre Anlagen zwischen 2019 und 2022 in Betrieb genommen haben, besteht die Möglichkeit, nach Ablauf von fünf Jahren zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer sowohl auf den selbst genutzten als auch auf den eingespeisten Solarstrom.

Auch die Instandhaltung einer Photovoltaikanlage, einschließlich der Reparatur und dem Austausch defekter Teile, ist von der Umsatzsteuer befreit. Reparaturen ohne Ersatzteile bleiben jedoch weiterhin mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Für das Anmieten von gilt die Steuerfreiheit nicht, es sei denn, der Mietvertrag sieht einen Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit vor.

Für die Betreiber von Solaranlagen, die nach dem neuen Gesetz gekauft wurden, entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch des Solarstroms seit 2023. Betreiber älterer Anlagen, die sich noch in der Regelbesteuerung befinden, müssen ihren selbst verbrauchten Strom jedoch weiterhin versteuern. Die Einkünfte aus der Einspeisung und dem Eigenverbrauch des Stroms mussten bislang in der Steuererklärung angegeben werden. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus dem Verkauf und der privaten Nutzung von Solarstrom, wenn die Anlage eine Leistung von bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern oder 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern erreicht.

Weitere Energie-Nachrichten

Holzpreise auf 9-Monats-Hoch: Knappheit am Weltmarkt und in Nordamerika

Die haben weltweit sowie in Nordamerika das höchste Niveau der letzten neun Monate erreicht. Dieser Preisanstieg ist nicht nur aktuell zu...

Erdgaspreise in Deutschland erreichen Jahreshöchststand

Die Erdgaspreise in Deutschland haben ein neues Jahreshoch erreicht, sowohl im Großhandel als auch für Endverbraucher. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist...

Kritik an Repowering-Gesetzen: Kommunen gegen neue Regelungen

In Deutschland stehen etwa 9000 Windenergieanlagen (WEA), die über 20 Jahre alt sind und zusammen eine Kapazität von 10 Gigawatt aufweisen. Ralf...

Ölpreise geben deutlich nach – Heizölnotierungen schwächer

Die jüngsten Bewegungen auf den internationalen Ölmärkten zeigten einen Rückgang der nach anfänglichen Steigerungen, besonders zum Ende des Handelstages. Ebenso setzt...

Strompreise steigen: Erneuerbare erreichen Jahreshoch bei 8,61 Ct/KWh

Die jüngsten Entwicklungen auf den Strommärkten, insbesondere die Preisbewegungen am Spotmarkt, haben im Oktober eine neue Dynamik erfahren. Die Nachfrage nach Elektrizität...

Aktuelle Pelletspreise

Durchschnittlicher Preis für in Deutschland pro Tonne

Stromzähler

Stromtarifrechner

Schnell und einfach die besten Stromangebote finden.