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Privathaushalt siegt gegen Kreis: Kleinwindräder erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat in einer Entscheidung vom 4. April 2024 (Aktenzeichen: 1 A 10247/23.OVG) festgestellt, dass die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich auch dann baurechtlich privilegiert ist, wenn diese nicht zur öffentlichen Energieversorgung, sondern ausschließlich zur Deckung des privaten Verbrauchs dienen. Dieses Urteil stärkt die Position von Privathaushalten, die in Eigenregie nutzen möchten.

Im spezifischen Fall hatten die Kläger, ein Privathaushalt im Kreis Altenkirchen, den Bau von vier Kleinwindenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils 6,5 Metern beantragt, um ihren eigenen Energiebedarf zu decken. Der Landkreis Altenkirchen hatte den Antrag abgelehnt, da er die Anlagen nicht als privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ansah, weil sie nicht der öffentlichen Energieversorgung dienen.

Das Verwaltungsgericht hatte jedoch zu Gunsten der Kläger entschieden und den Landkreis verpflichtet, den Bauvorbescheid zu erteilen. Die Berufung des Landkreises gegen dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen. In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass aus der Entstehungsgeschichte des BauGB keine Anhaltspunkte dafür abzuleiten seien, dass die Nutzung der zwingend auch der öffentlichen Versorgung dienen müsse. Der Sinn und Zweck der Norm sei es, eine umwelt- und ressourcenschonende Energieversorgung zu fördern. Das Gericht betonte zudem, dass die Bedeutung dieses Ziels vom Gesetzgeber wiederholt hervorgehoben wurde.

Des Weiteren wies das Gericht die Befürchtung des Landkreises zurück, die Privilegierung solcher Anlagen könnte zu einem unkontrollierten Ausbau führen, der die Landschaft beeinträchtigt. Es sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unwahrscheinlich, dass viele solcher Anlagen gebaut würden, da die erzeugte Energie entweder vor Ort verbraucht oder unter nicht rentablen Bedingungen ins Netz eingespeist werden müsse.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass auch Kleinprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energien rechtlich unterstützt werden, solange keine öffentlichen Belange entgegenstehen, und bietet eine wichtige Orientierungshilfe für ähnliche Vorhaben in anderen Regionen.